13.02.2007 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.02.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Holtkamp (Bereich
Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage und gibt auf Wunsch der
Teilnehmer die nachfolgenden Ausführungen zu Protokoll:
Satzungsbeschluss: 03.05.2006. Für das Gelände des Wasser- und
Schifffahrtsamtes Festsetzung als Mischgebiet, Grünfläche A und C. Damit sollte
auch über die Nutzung des Geländes der Bundeswasserstraßenverwaltung hinaus
eine angemessene Entwicklungsperspektive (MI) eröffnet werden und zugleich eine
öffentliche Uferzone ermöglicht werden.
WSA hatte nach Abschluss des Planverfahrens verdeutlicht,
dass die von ihm wahrzunehmenden öffentlichen Aufgaben nicht durch
entgegenstehende Festsetzungen eingeschränkt werden dürfen, da das Gelände
Bestandteil der Bundeswasserstraße ist und auf Dauer als solches betrieben
werden soll. Da auf solche hoheitlichen Belange des Bundes in der
Bauleitplanung Rücksicht zu nehmen ist, soll für das Gelände des WSA eine
Änderung des Bebauungsplans vorgenommen werden, die statt der bisherigen
Festsetzung als Mischgebiet und Grünflächen eine Festsetzung als sonstiges
Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung“
erhält.
Diese Änderung greift in das bisherige Planungsziel
ein, das öffentliche Ufer bis zur Türkstraße zu verlängern, der gesetzlich
geregelte Vorrang des Fachplanungsrechts des Bundes gegenüber dem
kommunalen Bauplanungsrecht erlaubt jedoch keine Alternative.
Ein weiterer Änderungsbedarf ergibt sich aus der aktuellen Ausbauplanung
zur Türkstraße, die in geringerem Umfang in Anspruch genommen werden
muss. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung wird daher um diese Fläche
ergänzt.
Der Geltungsbereich der Planänderung erstreckt sich bis zur
Humboldtbrücke, um das im Zuge der Umsetzung der Planung seitens der EWP zur
Regenentwässerung für erforderlich
gehaltene Geh-, Fahr- und Leitungsrecht in diesem Bereich zu ermöglichen.
Dieses Planungsziel werde noch in den Aufstellungsbeschluss (Anlage 1 der
Beschlussvorlage) aufgenommen.
Herr
Dr. Seidel stellt den Antrag auf Ergänzung des Beschlusstextes:
Neu: 3.
Der OBM wird beauftragt, mit der Wasser- und Schifffahrtverwaltung
Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, im hinteren Grundstücksteil eine
Durchwegung im Rahmen des vorgesehenen Uferweges zu erreichen.
Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Dr. Seidel: 7/0/0
Auf weitere Rückfragen der
Teilnehmer geht Frau Holtkamp ein.
Entsprechend der im SB-Ausschuss
geäußerten Bitte (bzw. der verwaltungsseitigen Zusage) schlägt die
Verwaltung für die STVV eine Ergänzung der Planungsziele vor. Die
Formulierung dazu lautet:
„In der Beschlussvorlage (Anlage 1)
ist unter "Planungsziele"
folgende Ergänzung erforderlich:
Auf der Fläche unmittelbar südlich
der Humboldtbrücke soll ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zugunsten der
Versorgungsbetriebe eingeführt werden, um die im Zuge der Umsetzung der Planung
erforderliche Regenentwässerung zu
ermöglichen.“
Entsprechende
Austauschblätter werden zur STVV vorbereitet.
Ergänzter Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Der
Bebauungsplan Nr. 27 „Türkstraße“ ist im Teilbereich des Geländes des Wasser-
und Schifffahrtsamtes sowie im Verlauf der
Türkstraße gemäß § 1 (8) i.V.m. § 2 (1) BauGB in
einem 1. Änderungsverfahren zu ändern (s. Anlagen).
2.
Das
Bauleitplanverfahren ist mit der Priorität 1 Q entsprechend dem Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die
Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender
Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
3.
Der
OBM wird beauftragt, mit der Wasser- und Schifffahrtverwaltung Verhandlungen
mit dem Ziel zu führen, im hinteren Grundstücksteil eine Durchwegung im Rahmen
des vorgesehenen Uferweges zu erreichen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
312,8 kB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
20,5 kB
|