14.02.2007 - 4 Aufsichtsratsbesetzung bei der Stadtwerke Potsd...

Beschluss:
vertagt
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Der Oberbürgermeister verweist auf die Diskussion in der letzten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung und den dazu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP mit dem Wortlaut:

 

In den Unternehmen SWP, KIS, VIP und Klinikum wird jeweils ein Aufsichtsrats-/ Werksausschussmandat unter den Fraktionen mit drei Mitgliedern per Losentscheid neu vergeben.

 

Anschließend begründet Frau Bankwitz den Änderungsantrag mit der unverhältnismäßigen Besetzung der Aufsichtsräte und des Werksausschusses durch die Fraktion Grüne/ B 90 allein.

 

Herr Exner merkt dazu an, dass es zur vorliegenden Beschlussvorlage eigentlich keinen Änderungsantrag gebe, da die Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke ja jetzt erfolgen solle und die Änderung sich auf KIS, VIP und Klinikum beziehe. Die Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke erfolge nach § 50 Abs. 2 und 3 GO und ein anderer Modus könne nur gefunden werden, wenn eine oder zwei der Fraktionen mit drei Mitgliedern verzichte.

Für  KIS, VIP und Klinikum stehe keine Neubesetzung an, wie es der § 50 Abs. 9 GO bei Ausschüssen vorsehe, wenn die Zusammensetzung nicht mehr den Verhältnissen der Stärke der Fraktion entspreche und ein Antrag auf Neubildung gestellt werde. Dieser Absatz gelte nicht für Unternehmensorgane, was sich  wiederum aus § 104 Abs. 1 GO ergebe, in dem zwar ein Verweis auf § 50 Abs. 2 und 3 jedoch nicht auf den Absatz 9 vorhanden sei. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Neubildung wie bei den Ausschüssen der StVV.

Damit müsste ein neuer Antrag gestellt werden, um die Aufsichtsräte/ den Werksausschuss von auf KIS, VIP und Klinikum neu zu besetzen, denn dem Änderungsantrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP fehle der Bezug zur vorliegenden Beschlussvorlage.

Dem schließt sich Herr Schubert an.

 

Frau Bankwitz meint, man könne den Änderungsantrag auch umbenennen und „neu vergeben“ durch „neu besetzen“ modifizieren. Ihrer Fraktion gehe es um die Chancengleichheit der drei „kleinen Fraktionen“ und sie könne sicher dazu auch einen juristischen Nachweis führen.

Dem widerspricht der Oberbürgermeister und meint, wenn der Änderungsantrag  inhaltlich sinnvoll sein solle, müsse er als Extra-Antrag neu gestellt werden; formal bestehe kein Zusammenhang mit dem Ursprungsantrag.

 

Herr Schüler verweist in seinen Ausführungen darauf, dass die Aufsichtsräte nicht für eine Wahl- sondern für eine Amtsperiode berufen werden. So seien KIS, VIP und Klinikum besetzt worden und müssten vor einer Neubesetzung erst abberufen werden. Das wiederum sehe er als Zeichen von Misstrauen und Unzufriedenheit mit der Arbeit der Aufsichtsratsmitglieder. Der Vorschlag der Verwaltung entspreche den geltenden Regularien und er sehe keinen Anlass, auf einen Sitz zu verzichten. Das wäre nur möglich, wenn sich die Fraktionen BürgerBündnis/FDP und die Fraktion Die Andere in angemessener Form an seine Fraktion wenden würde.

Frau Bankwitz erwidert darauf, dass die devote Haltung ihrer Fraktion sicher nicht der Maßstab für eine Regelung sein könne. Wenn die Fraktion Grüne/ B 90 nicht verzichte, könne man das nicht ändern. Für sie sei das aber auch Ausdruck von wenig Demokratieverständnis. Sie sehe in der Neubildung auch kein Misstrauensvotum an die Aufsichtsratsmitglieder, sondern ihrer Fraktion gehe es darum, an den Entscheidungen beteiligt zu werden

Herr Mühlberg verweist darauf, dass es bezüglich des Aufsichtsrates der Stadtwerke Konsens gebe und damit die Neubesetzung nicht zurückgestellt werden sollte. Er fragt nach, warum es so ist, dass Wahl- und Amtsperiode nicht übereinstimmen. Wenn man das nicht ändern könne, sei auch er gegen eine Abberufung ohne zwingenden Grund. Herr Exner antwortet darauf, dass sich die Laufzeiten aus den Gesellschaftsverträgen ergeben und über eine Änderung sich auch die „Harmonisierung“ von Wahl- und Amtsperiode herstellen lasse. Ob das allerdings sinnvoll sei, bleibe  fraglich.

Herr Schubert meint, dass Frau Bankwitz seit 1990 Mitglied der Stadtverord-netenversammlung sei und anderen nicht mangelndes Demokratieverständnis vorwerfen solle. Er könne sich nicht daran erinnern, dass die Fraktion BürgerBündnis in ähnlichen Situationen auf ihre Rechte verzichtet hätte.

Frau Kirchner verweist auf das Gespräch in der Pause der StVV, in dem andere Aussagen getroffen worden seien. Man könne das Anliegen nicht interpretieren, wie man wolle.

Dem widerspricht der Oberbürgermeister, da in diesem Gespräch die Notwendigkeit einer sofortigen Abstimmung in Rede stand. Er schlägt im Weiteren vor, dass es gemeinsam mit Frau B. Müller und Herrn Exner ein klärendes Gespräch gebe solle, um eine einvernehmliche Regelung herbeiführen zu können.

 

Gegen diesen Verfahrensvorschlag erhebt sich kein Widerspruch; der Antrag wird zurückgestellt.

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