21.02.2007 - 9 Sonderstraßenbaubeitragssatzung für die baulich...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- FB Grün-und Verkehrsflächen
- Gremium:
- Ausschuss für Finanzen
- Datum:
- Mi., 21.02.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr
Krause legt in seinen Ausführungen dar, dass seines Erachtens die Frage geklärt
werden müsse, wie mit den Befugnissen der Stadtverordneten von Seiten der
Verwaltung umgegangen werde. Er bittet um Zustimmung zum vorliegenden
Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PDS.
Herr
Kaminski erläutert den Inhalt des o. g. Änderungsantrages.
Frau
Keilholz bittet um Klärung der Haftbarkeit. Wie ist diese geregelt, wenn
vergessen wird, Bürger über anstehende Bauarbeiten zu informieren?
Frau
Walther-Koschany regt an, sich den Sachverhalt noch einmal anzusehen und der
Beschlussvorlage
zuzustimmen.
Der
Änderungsantrag der Fraktion Die LINKE.PDS ist ihres Erachtens nicht zulässig.
Herr
Schüler hält den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE.PDS für problematisch
und begründet seine Aussage.
Frau B.
Müller verwahrt sich davor, dass der Änderungsantrag nicht zulässig sei. In dem
Moment, wo ein Änderungsantrag form- und fristgerecht eingereicht werde, ist
dieser
ersteinmal
zulässig. Es besteht immer die
Möglichkeit der Ablehnung.
Abstimmungsergebnisse:
Änderungsantrag
der Fraktion DIE LINKE.PDS
Betreff: „Höhe der Berechnungsgrundlage für
die Sonderstraßenbaubeitragssatzung“
Änderungs-/Ergänzungsvorschlag:
„Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge vor der Entscheidung über die Drucksache
07/SVV/0017 wie folgt beschließen:
1. Den
durchgeführten Straßenbaumaßnahmen in den Straßen, bei denen die Gebühren-
pflichtigen nicht vorher
befragt worden waren, werden nur im Umfang von 70 v. H. der
tatsächlichen
durchgeführten Maßnahmen zugestimmt.
2. Die
Gebührenhöhe ist auf Grundlage der Festlegung zu Ziffer 1) neu zu bemessen.“
Abstimmung zur Änderungs-/Ergänzungsantrag: 4/8/0 – abgelehnt
Abstimmung
zur vorliegenden DS 07/SVV/0017: 6/3/3 -
angenommen