07.03.2007 - 5.7 Auslegungsbeschluss zur ersten (förmlichen) Änd...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschießt:

 

1.                  Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (7) BauGB wird über die Anregungen der Öffentlichkeit und die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf  der ersten (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L entsprechend Anlage 1a und Anlage 1b entschieden.

 

2.                  Die erste (förmliche) Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Berliner Straße/Havelseite“, Teilbereich Berliner Straße 75 G bis 75 L (siehe Anlagen 1 und 2) ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB öffentlich auszulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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