13.02.2007 - 4.7 Denkmalbereichssatzung

Beschluss:
vertagt
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Frau Hüneke bringt den Antrag ein.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz erläutert, dass es für dieses Areal bereits eine Sanierungssatzung, Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung gibt und sich zusätzlich im Umgebungsschutz Weltkulturerbestätten befindet. Eine zusätzliche Satzung sei aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.

 

Herr Kalesse (Bereich Untere Denkmalpflege) ergänzt, dass eine weitere Satzung zu einer Überregulierung führen würde, die in der Wirkung zu keinem qualitativ besseren Ergebnis führen könnte. Außerdem verweist er darauf, dass es im fraglichen Gebiet bereits eine hohe Dichte von Einzeldenkmälern gibt. Die Schutzinstrumente durch die Gestaltungssatzung seien ausreichend.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz zitiert aus der Gestaltungssatzung „Jägervorstadt“ (in Kraft gesetzt am Tage nach ihrer Bekanntmachung v. 26.4.2006): „Bei Neubauten soll ein Einfügen in die vorhandene städtebaulich-architektonische Struktur gesichert werden ... Die Gestaltungssatzung soll jedoch keine historisierende Architektur, insbesondere bei Neubauvorhaben fördern. Mit den Gestaltvorschriften soll auch hier ein Gestaltrahmen geschaffen werden, der die bestehenden baulich-räumlichen Strukturen respektiert, jedoch zeitgenössische Architektur zulässt.“

 

Frau Hüneke stellt den GO-Antrag, den TOP auf die nächste Sitzung zurück zu stellen, um eine Beratung in der Fraktion durchzuführen.

Dafür spricht sich Herr Dr. Seidel aus,

dagegen Niemand.

Abstimmung zur Vertagung der DS auf die Sitzung am 27.2.2007: 7/0/0

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