13.02.2007 - 4.7 Denkmalbereichssatzung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Zusätze:
- Fraktion Grüne/B90
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.02.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/0002 Denkmalbereichssatzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Beschluss:
- vertagt
Frau
Hüneke bringt den Antrag ein.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz erläutert, dass es für dieses Areal bereits eine
Sanierungssatzung, Gestaltungssatzung, Erhaltungssatzung gibt und sich
zusätzlich im Umgebungsschutz Weltkulturerbestätten befindet. Eine zusätzliche
Satzung sei aus Sicht der Verwaltung nicht erforderlich.
Herr
Kalesse (Bereich Untere Denkmalpflege) ergänzt, dass eine weitere Satzung zu
einer Überregulierung führen würde, die in der Wirkung zu keinem qualitativ
besseren Ergebnis führen könnte. Außerdem verweist er darauf, dass es im
fraglichen Gebiet bereits eine hohe Dichte von Einzeldenkmälern gibt. Die
Schutzinstrumente durch die Gestaltungssatzung seien ausreichend.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz zitiert aus der Gestaltungssatzung „Jägervorstadt“ (in Kraft
gesetzt am Tage nach ihrer Bekanntmachung v. 26.4.2006): „Bei Neubauten soll
ein Einfügen in die vorhandene städtebaulich-architektonische Struktur
gesichert werden ... Die Gestaltungssatzung soll jedoch keine historisierende
Architektur, insbesondere bei Neubauvorhaben fördern. Mit den
Gestaltvorschriften soll auch hier ein Gestaltrahmen geschaffen werden, der die
bestehenden baulich-räumlichen Strukturen respektiert, jedoch zeitgenössische
Architektur zulässt.“
Frau
Hüneke stellt den GO-Antrag, den TOP auf die nächste Sitzung zurück zu stellen, um eine Beratung in
der Fraktion durchzuführen.
Dafür
spricht sich Herr Dr. Seidel aus,
dagegen
Niemand.
Abstimmung
zur Vertagung der DS auf die Sitzung am 27.2.2007: 7/0/0