28.02.2007 - 8.1 Änderung des Gesellschaftsvertrages der Kliniku...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
Reduzieren

Herr Exner führt aus, dass es sich hierbei um eine Bitte des Finanzamtes handelt, der die Verwaltung nachgekommen sei. Der Hauptausschuss solle davon in Kenntnis gesetzt werden.

Reduzieren

Der Hauptausschuss nimmt zur Kenntnis:

 

Auf Anregung des Finanzamtes Potsdam – Stadt wurde § 3 Ziff. 2 Gesellschaftsvertrag der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH (klarstellend) ergänzt:

 

„Sofern ein Tochter- und Beteiligungsunternehmen der Klinikum Ernst von Bergmann gGmbH als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne des § 51 ff Abgabenordnung anerkannt ist, sind die Bestimmungen der Abgabenordnung  weiterhin zu beachten.“