13.03.2007 - 4.2 Denkmalbereichssatzung (Wiedervorlage)

Beschluss:
abgelehnt
Reduzieren

Frau Hüneke berichtet, dass zwischenzeitlich eine Abstimmung in der Fraktion erfolgt sei. Sie informiert, dass es im Jahr 2000 einen Denkmalentwicklungsplan gegeben habe, dort sei eine Denkmalbereichssatzung Jägervorstadt vorgesehen gewesen. Als Antragstellerin informiert sie über folgende Änderung des Beschlusstextes: statt „für das Areal zwischen Hegelallee, Schopenhauerstraße, Weinbergstraße und Mauerstraße) ist einzusetzen „Jägervorstadt (Grenzziehung erfolgt durch die Verwaltung) und begründet dies.

 

Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) erläutert die Notwendigkeit für den Erlass einer Denkmalbereichssatzung. Durch die in diesem Areal bereits vorhandene Erhaltungs- und Gestaltungssatzung sei eine umfassende Prüfung notwendig. Zugleich macht er darauf aufmerksam, dass die Personalkapazitäten begrenzt seien und für den Erhalt von Denkmalen etc. eingesetzt werden sollten.

 

Frau Hüneke verweist darauf, dass es bei einer Denkmalbereichssatzung andere Genehmigungsvorbehalte geben würde.

Reduzieren

Von der Antragstellerin geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu veranlassen, dass für die Jägervorstadt (Grenzziehung erfolgt durch die Verwaltung) umgehend eine Denkmalbereichssatzung vorbereitet und der Stadtverordnetenversammlung im Mai vorgelegt wird.

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               1

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       0