04.04.2001 - 7.34 Sicherung Chorsinfonik / Kirchenmusik

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung der o.g. DS erfolgt durch den Stadtverordneten Dr. Seidel mit der anschließenden Überweisung der DS 01/0249 in den Ausschuss für Kultur.

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Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Die im Unterabschnitt 34000 (Förderung Freier Träger) unter der Haushaltsstelle 71705 (Sicherung Chorsinfonik/Kirchenmusik) in den Haushalt 2001 der Landeshauptstadt Potsdam eingestellten Fördersumme in Höhe von 183.000 DM ist nach Maßgabe der zwischen Kulturamt und Freien Trägern erreichten Übereinkunft und nach Qualität der entsprechenden Projekte zu bewilligen - jedoch ohne dass einschränkende Auflagen / Bedingungen zur künstlerischen Zusammenarbeit erteilt werden.

 

2. Sollten Auflagen des Landes - bezogen auf den Anteil von 55.000 DM durch Zuweisung gemäß GFG - dieser Verfahrensweise entgegenstehen, gilt Punkt 1. zunächst nur für den städtischen Anteil in Höhe von 128.000 DM.

 

3. Sollte Punkt 2. eintreten, wird der Oberbürgermeister beauftragt, im Kontakt mit der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kultur zu klären, ob das Land gegebenenfalls bereit ist, auf solche einschränkenden Auflagen zu verzichten. Über das Ergebnis ist die Stadtverordnetenversammlung vor der Sommerpause zu informieren.