27.03.2007 - 3.1 Errichtungsvertrag "Haus der Vereine" Am Luftsc...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.03.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
FFrau Ewers (FB 21) erläutert den Ausschussmitgliedern, wie
sich die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 2.150.000 EUR gliedern:
Die LHP 200.000,00 EUR
Vereine 330.000,00 EUR
Land 1.620.000,00 EUR
Hauptanteil kommt vom Land. Die Baumaßnahme ist im Entwurf der Haushaltssatzung 2007
aufgenommen.
Der Anteil der Vereine wird durch Zahlung von Barmitteln an
den städtischen Haushalt bereitgestellt
Eine Miete im eigentlichen Sinn fällt nicht an, die Vereine
tragen aber die Kosten des laufenden Betriebes, Schönheitsreparaturen,
Instandhaltungsrücklage etc. nach
der SPAN .
Herr Kümmel führt kurz aus, hier sollen keine weiteren
Belastungen für den Haushalt der Stadt entstehen. Ferner
fragt er, ob die städtebaulichen Aspekte mit der Fachverwaltung abgestimmt
seien.
Frau Ewers vom (FB 21) teilt mit, dass GB 2 sich im Vorfeld
des INSEK-Verfahrens mit GB 4 mündlich verständigt habe. Herr Goetzmann bestätigt dies und weist ebenso wie
Frau Ewers darauf hin, dass weitere Abstimmungen erst im Verlauf des
INSEK-Verfahrens erfolgen können, wenn die Anforderungen seitens der
Ministerien als Fördermittelgeber bekannt seien.
Auf Rückfragen antwortet Frau Ewers vom (FB 21) ausführlich.
Frau Dr. von Kuick-Frenz
(Beigeordnete) und Herr Kümmel geben noch einige Ausführungen zum Inhalt der
Beschlussvorlage.
Frau Oldenburg fragt nach, ob hier Mietverträge oder
Pachtverträge verwendet werden.
Frau Ewers (FB 21) erläutert, dass diese Verträge als
Nutzungsüberlassungsverträge benannt werden sollen. Sie
werden der DS zur Entscheidung über den Bau des Hauses beigefügt sein und den
Stadtverordneten insofern vor deren endgültiger Entscheidung vorliegen.
Herr Kümmel stellt für die Fraktion der SPD nachfolgende
Änderungsanträge:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Es werden zunächst nur 60.000,- € bewilligt, um damit die
Ermittlung der Baukosten sicherzustellen.
Vor Freigabe weiterer Mittel muss der Finanzanteil der
Nutzer sichergestellt und im Bankauszug voll nachgewiesen worden sein.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
5
Ablehnung:
0
Stimmenthaltung: 4
In den Endverhandlungen der Nutzungsüberlassungsverträge ist
als Ziel zu
sichern, dass sich aus Betrieb und Erhaltung des Hauses der Vereine
keine weiteren
Belastungen für den städtischen Haushalt ergeben.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:
7
Ablehnung:
0
Stimmenthaltung: 2
Damit wird über folgenden geänderten Beschlusstext
abgestimmt:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Den Vereinen (Förderverein des KCP, OSC
Potsdam, 1. FFC Turbine Potsdam,
DLRG Landesverband Brandenburg, DLRG Ortsgruppe Potsdam) soll auf
Grundlage von Überlassungsverträgen auf dem Gelände des Luftschiffhafens ein
Gebäude zur Nutzung eines Vereinshauses „Haus der Vereine“ unter der
Voraussetzung, dass die Finanzierung
zur Errichtung und zum Betrieb gesichert ist, zur Verfügung gestellt
werden. Dies schließt die Ausreichung der Fördermittel durch das Land
Brandenburg ebenso ein, wie die Bereitstellung der Mittel durch die LHP und die
Vereine. Es
werden zunächst nur 60.000,- € bewilligt, um damit die Ermittlung der Baukosten
sicherzustellen.
Vor Freigabe weiterer Mittel
muss der Finanzanteil der Nutzer sichergestellt und im Bankauszug voll
nachgewiesen worden sein.
Um das Vorhaben zeitlich nicht zu verzögen, ermächtigt die
Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister, vertreten durch die
Geschäftsbereichsleiterin des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur, Sport die
Verhandlungen mit den Vereinen und dem zuständigen Ministerium des Landes
Brandenburg zur Errichtung (Neubau oder Sanierung) eines Gebäudes „Haus der
Vereine“ auf dem Gelände des Luftschiffhafens weiter zu betreiben. Im Rahmen
der Errichtung wird die Landeshauptstadt hierbei die Bauherrenfunktion
übernehmen.
Nach Erstellung der Planungsunterlagen ist der
Stadtverordnetenversammlung ein Entscheidungsvorschlag über die Errichtung des
Gebäudes „Haus der Vereine“ vorzulegen, in dem die Kosten sowohl für den Neubau
als auch die Sanierung mit den jeweiligen Folgekosten gegenübergestellt werden.
In den Endverhandlungen der Nutzungsüberlassungsverträge ist
als Ziel zu sichern, dass sich aus Betrieb und Erhaltung des Hauses der Vereine
keine weiteren Belastungen für den städtischen Haushalt ergeben.
Darüber hinaus sind der Stadtverordnetenversammlung die
entsprechenden Nutzungsüberlassungsverträge zur Beschlussfassung vorzulegen.
Die LHP finanziert die Planungsleistungen vor. Dazu wird GB
2 ermächtigt, die
Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung den im Plan 2007
unter der Haushaltsstelle 56501 96008 vorgesehenen Ansatz von 1,8 Mio. € i. H.
v. bis zu 60 T€ ab dem 5.4.2007 zur Erstellung der HU-Bau in Anspruch zu
nehmen.