27.03.2007 - 3.1 Errichtungsvertrag "Haus der Vereine" Am Luftsc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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FFrau Ewers (FB 21) erläutert den Ausschussmitgliedern, wie sich die Finanzierung der Gesamtkosten in Höhe von 2.150.000 EUR gliedern:

 

Die LHP       200.000,00   EUR

Vereine        330.000,00   EUR

Land         1.620.000,00    EUR

 

Hauptanteil kommt vom Land. Die Baumaßnahme ist  im Entwurf der Haushaltssatzung 2007 aufgenommen.

 

Der Anteil der Vereine wird durch Zahlung von Barmitteln an den städtischen Haushalt bereitgestellt

Eine Miete im eigentlichen Sinn fällt nicht an, die Vereine tragen aber die Kosten des laufenden Betriebes, Schönheitsreparaturen, Instandhaltungsrücklage etc.  nach der SPAN .

 

Herr Kümmel führt kurz aus, hier sollen keine weiteren Belastungen für den Haushalt der Stadt entstehen. Ferner fragt er, ob die städtebaulichen Aspekte mit der Fachverwaltung abgestimmt seien.

 

Frau Ewers vom (FB 21) teilt mit, dass GB 2 sich im Vorfeld des INSEK-Verfahrens mit GB 4 mündlich verständigt  habe. Herr Goetzmann bestätigt dies und weist ebenso wie Frau Ewers darauf hin, dass weitere Abstimmungen erst im Verlauf des INSEK-Verfahrens erfolgen können, wenn die Anforderungen seitens der Ministerien als Fördermittelgeber bekannt seien.

 

Auf Rückfragen antwortet Frau Ewers vom (FB 21) ausführlich. Frau Dr. von   Kuick-Frenz (Beigeordnete) und Herr Kümmel geben noch einige Ausführungen zum Inhalt der Beschlussvorlage.

 

Frau Oldenburg fragt nach, ob hier Mietverträge oder Pachtverträge verwendet werden.

 

Frau Ewers (FB 21) erläutert, dass diese Verträge als Nutzungsüberlassungsverträge benannt werden sollen. Sie werden der DS zur Entscheidung über den Bau des Hauses beigefügt sein und den Stadtverordneten insofern vor deren endgültiger Entscheidung vorliegen.

 

Herr Kümmel stellt für die Fraktion der SPD nachfolgende Änderungsanträge:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Es werden zunächst nur 60.000,- € bewilligt, um damit die Ermittlung der Baukosten sicherzustellen.

Vor Freigabe weiterer Mittel muss der Finanzanteil der Nutzer sichergestellt und im Bankauszug voll nachgewiesen worden sein.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              5             

Ablehnung:                 0

Stimmenthaltung:       4

 

In den Endverhandlungen der Nutzungsüberlassungsverträge ist als Ziel zu     sichern, dass sich aus Betrieb und Erhaltung des Hauses der Vereine keine    weiteren Belastungen für den städtischen Haushalt ergeben.

 

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:              7

Ablehnung:                 0

Stimmenthaltung:       2

 

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Damit wird über folgenden geänderten Beschlusstext abgestimmt:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1.  Den Vereinen (Förderverein des KCP, OSC Potsdam, 1. FFC Turbine Potsdam,               DLRG Landesverband Brandenburg, DLRG Ortsgruppe Potsdam) soll auf Grundlage von Überlassungsverträgen auf dem Gelände des Luftschiffhafens ein Gebäude zur Nutzung eines Vereinshauses „Haus der Vereine“ unter der Voraussetzung, dass die Finanzierung  zur Errichtung und zum Betrieb gesichert ist, zur Verfügung gestellt werden. Dies schließt die Ausreichung der Fördermittel durch das Land Brandenburg ebenso ein, wie die Bereitstellung der Mittel durch die LHP und die Vereine.           Es werden zunächst nur 60.000,- € bewilligt, um damit die Ermittlung der Baukosten sicherzustellen.

       Vor Freigabe weiterer Mittel muss der Finanzanteil der Nutzer sichergestellt und im Bankauszug voll nachgewiesen worden sein.

Um das Vorhaben zeitlich nicht zu verzögen, ermächtigt die Stadtverordnetenversammlung den Oberbürgermeister, vertreten durch die Geschäftsbereichsleiterin des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur, Sport die Verhandlungen mit den Vereinen und dem zuständigen Ministerium des Landes Brandenburg zur Errichtung (Neubau oder Sanierung) eines Gebäudes „Haus der Vereine“ auf dem Gelände des Luftschiffhafens weiter zu betreiben. Im Rahmen der Errichtung wird die Landeshauptstadt hierbei die Bauherrenfunktion übernehmen.

Nach Erstellung der Planungsunterlagen ist der Stadtverordnetenversammlung ein Entscheidungsvorschlag über die Errichtung des Gebäudes „Haus der Vereine“ vorzulegen, in dem die Kosten sowohl für den Neubau als auch die Sanierung mit den jeweiligen Folgekosten gegenübergestellt werden.

In den Endverhandlungen der Nutzungsüberlassungsverträge ist als Ziel zu sichern, dass sich aus Betrieb und Erhaltung des Hauses der Vereine keine weiteren Belastungen für den städtischen Haushalt ergeben.

 

Darüber hinaus sind der Stadtverordnetenversammlung die entsprechenden Nutzungsüberlassungsverträge zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die LHP finanziert die Planungsleistungen vor. Dazu wird GB 2 ermächtigt, die

Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung den im Plan 2007 unter der Haushaltsstelle 56501 96008 vorgesehenen Ansatz von 1,8 Mio. € i. H. v. bis zu 60 T€ ab dem 5.4.2007 zur Erstellung der HU-Bau in Anspruch zu nehmen.     

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7           

Ablehnung:                  0               

Stimmenthaltung:        2