13.03.2007 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebau...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein; erläutert die hier erstmals angewandten rechtlichen Rahmenbedingungen (Novellierung des BauGB) zur Durchführung eines beschleunigten Verfahrens.

 

Herr Lehmann bittet folgende Ausführungen im Protokoll festzuhalten:

Im Änderungsverfahren ist festzuschreiben:

  1. Durchwegung öffentlicher Weg von der Karl-Marx-Str. in die Virchowstr.
  2. Flächen für Spieleinrichtungen – mindestens 300 m²

 

Auf die Nachfrage von Frau Oldenburg zum Flächenversiegelungsgrad, teilt die Verwaltung mit, dass dieser nach ursprünglichem B-Plan 2000 m² und nach den beabsichtigten Änderungen etwa 1050 m² beträgt. Weiterhin wird informiert, dass sich die Verbindung zwischen der Karl-Marx-Str. und der Virchowstr. außerhalb des B-Plan-Gebietes befindet. Die Planung beinhaltet die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz unterbreitet das Angebot, den Ausschussmitgliedern eine Auflistung, was sich durch das novellierte BauGB ändert, vorzubereiten.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ ist in einem beschleunigten Änderungsverfahren gemäß § 13 a  Abs. 1  Satz 2  BauGB im Bereich des Grundstücks Karl-Marx-Straße 16 zu ändern ( s. Anlage 1).

      Das in Anlage 4 dargestellte städtebauliche Konzept ist die Grundlage für die vorgesehene Änderung des  Bebauungsplanes im Teilbereich Karl-Marx-Straße 16.

 

2.      Das Verfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).

 

  1. Anhand der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten des Verfahrens vom Investor übernommen werden (entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.8.2006 zur Kostenerstattung von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter getroffene Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               8

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage