13.03.2007 - 3.1 Aufstellungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebau...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.03.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkkamp (Bereich
Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein; erläutert die hier
erstmals angewandten rechtlichen Rahmenbedingungen (Novellierung des BauGB) zur
Durchführung eines beschleunigten Verfahrens.
Herr
Lehmann bittet folgende Ausführungen im Protokoll festzuhalten:
Im
Änderungsverfahren ist festzuschreiben:
- Durchwegung öffentlicher Weg
von der Karl-Marx-Str. in die Virchowstr.
- Flächen für Spieleinrichtungen
– mindestens 300 m²
Auf die Nachfrage von Frau
Oldenburg zum Flächenversiegelungsgrad, teilt die Verwaltung mit, dass dieser
nach ursprünglichem B-Plan 2000 m² und nach den beabsichtigten Änderungen etwa
1050 m² beträgt. Weiterhin wird informiert, dass sich die Verbindung zwischen
der Karl-Marx-Str. und der Virchowstr. außerhalb des B-Plan-Gebietes befindet.
Die Planung beinhaltet die Festsetzung eines allgemeinen Wohngebietes.
Frau Dr. von
Kuick-Frenz unterbreitet das Angebot, den Ausschussmitgliedern eine Auflistung,
was sich durch das novellierte BauGB ändert, vorzubereiten.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Der Bebauungsplan Nr. 45
„Karl-Marx-Straße“ ist in einem beschleunigten Änderungsverfahren gemäß §
13 a Abs. 1 Satz 2 BauGB im Bereich des Grundstücks Karl-Marx-Straße 16 zu
ändern ( s. Anlage 1).
Das in Anlage 4 dargestellte städtebauliche Konzept ist die Grundlage für die vorgesehene Änderung des Bebauungsplanes im Teilbereich Karl-Marx-Straße 16.
2. Das Verfahren ist mit der Priorität 1 I entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/059/2) und nachfolgender Aktualisierung durchzuführen (s. Anlage 2).
- Anhand
der Planungsziele wird entschieden, dass das Verfahren hauptsächlich im
wirtschaftlichen Interesse Dritter liegt (s. Anlage 3). Die Einleitung des
Änderungsverfahrens zum Bebauungsplan setzt daher voraus, dass neben den
externen Kosten auch die künftig entstehenden verwaltungsinternen Kosten
des Verfahrens vom Investor übernommen werden (entsprechend der im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.8.2006 zur Kostenerstattung
von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen
Interesse Dritter getroffene Festlegungen – DS 06/SVV/0487).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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2
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