04.04.2007 - 6.14 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in den Jugendhilfeausschuss und in den Ausschuss für Finanzen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller eingebracht.

 

Anträge zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Wartenberg, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung ebenfalls in die Ortsbeiräte mit Kindereinrichtungen und die Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD, beantragt, diese Vorlage auch in den Ausschuss für Bildung und Sport zu überweisen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung  der DS 07/SVV/0182 in den Jugendhilfeausschuss, in die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung und Sport sowie in die Ortsbeiräte mit Kindereinrichtungen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung im Zeitraum Januar 2007 bis zum Ende des Kita Jahres 2007/08.

 

1.    Bereitstellung von insgesamt 10.761 Plätzen (Jahresdurchschnitt) gemäß §§ 1, 12 Kita - Gesetz bei 49  Trägern. Die Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 und 2 auf  87 Kindertagesstätten, Tagespflege und andere Betreuungsformen. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Die Jahresdurchschnittsbelegungen gemäß der Anlagen in den einzelnen Altersgruppen können sich bei Bedarf verschieben. Die Obergrenze der möglichen Belegung ist die Anzahl der in der Betriebserlaubnis festgeschriebenen Platzkapazität. Tagespflege und andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auszubauen.

 

2.       205 Plätze werden durch Potsdamer Kinder in anderen Wohnortgemeinden belegt. 154 Plätze werden außerhalb der Bedarfsplanung angeboten. Diese wurden bei der Ermittlung der Versorgungsquote nicht herangezogen und sind nicht in Punkt 1 enthalten, jedoch gemäß § 16 Kita Gesetz zu finanzieren.

 

3.       Vorrang hat die Bereitstellung von Plätzen für Grundschulkinder in der Nähe von sowie an Schulstandorten, um dem stark anwachsenden Bedarf zu entsprechen.

 

4.       Die Fortschreibung der Maßnahmeplanung erfolgt jährlich schuljahresgleich.

 

5.    Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind im Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.

 

6.       Für das Kita-Jahr 2007/2008 ist unter Berücksichtigung eines bedarfgerechten Platzangebotes die Bereitstellung von insgesamt 11.120 Plätzen notwendig.

 

 

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Anlagen zur Vorlage