04.04.2007 - 6.14 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.14
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Jugendamt
- Datum:
- Mi., 04.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Der Ältestenrat
empfiehlt die Überweisung in den Jugendhilfeausschuss und in den Ausschuss
für Finanzen.
Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Soziales, Jugend, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller eingebracht.
Anträge
zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Wartenberg, Fraktion SPD, beantragt die Überweisung ebenfalls in die Ortsbeiräte mit Kindereinrichtungen und die Stadtverordnete Geywitz, Fraktion SPD, beantragt, diese Vorlage auch in den Ausschuss für Bildung und Sport zu überweisen.
Abstimmung:
Die Überweisung der DS 07/SVV/0182 in den Jugendhilfeausschuss, in die Ausschüsse für Finanzen und für Bildung und Sport sowie in die Ortsbeiräte mit Kindereinrichtungen wird
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur Anpassung des
Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung im
Zeitraum Januar 2007 bis zum Ende des Kita Jahres 2007/08.
1. Bereitstellung
von insgesamt 10.761 Plätzen (Jahresdurchschnitt) gemäß §§ 1, 12 Kita -
Gesetz bei 49 Trägern. Die
Verteilung der Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 und 2 auf 87 Kindertagesstätten, Tagespflege und
andere Betreuungsformen. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses.
Die Jahresdurchschnittsbelegungen gemäß der Anlagen in den einzelnen
Altersgruppen können sich bei Bedarf verschieben. Die Obergrenze der möglichen
Belegung ist die Anzahl der in der Betriebserlaubnis festgeschriebenen
Platzkapazität. Tagespflege und andere Betreuungsformen sind bei Bedarf
auszubauen.
2. 205 Plätze werden durch Potsdamer
Kinder in anderen Wohnortgemeinden belegt. 154 Plätze werden außerhalb
der Bedarfsplanung angeboten. Diese wurden bei der Ermittlung der
Versorgungsquote nicht herangezogen und sind nicht in Punkt 1 enthalten, jedoch
gemäß § 16 Kita Gesetz zu finanzieren.
3. Vorrang
hat die Bereitstellung von Plätzen für Grundschulkinder in der Nähe von sowie
an Schulstandorten, um dem stark anwachsenden Bedarf zu entsprechen.
4. Die Fortschreibung der Maßnahmeplanung
erfolgt jährlich schuljahresgleich.
5. Neuaufnahmen von Kindern aus anderen Gemeinden sind
im Planungszeitraum nur dann zu finanzieren, wenn eine entsprechende Zustimmung
des Jugendamtes der Stadt Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit
der abgebenden Gemeinde gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.
6. Für das Kita-Jahr 2007/2008 ist
unter Berücksichtigung eines bedarfgerechten Platzangebotes die Bereitstellung
von insgesamt 11.120 Plätzen notwendig.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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