04.04.2007 - 6.19 Holzfeuer im Freien
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.19
- Zusätze:
- Fraktion BürgerBündnis/FDP und Die Linke. PDS
- Datum:
- Mi., 04.04.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/0200 Holzfeuer im Freien
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Gruppe BürgerBündnis
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Bankwitz namens der Fraktionen BürgerBündnis/FDP und DIE LINKE. PDS eingebracht.
In der sich anschließenden Diskussion erläutert die Beigeordnete für Soziales, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller, dass in der Landeshauptstadt Potsdam die Immissionsgrenzwerte überschritten worden seien und demzufolge ein Luftreinhalte- und Aktionsplan für das gesamte Gebiet der Stadt erstellt wurde. Die Verwaltung prüfe derzeit, ob möglicherweise zwischen dem inneren Stadtgebiet und den so genannten „ländlichen Räumen“ differenziert werden könne. Vorgesehen sei ein diesbezügliches Gespräch mit dem Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Sie macht darauf aufmerksam, dass das Verbot nicht nur auf die Straßen begrenzt werden könne, bei denen eine Immissionswertüberschreitung festgestellt worden sei.
Antrag zur Geschäftsordnung:
Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft.
Abstimmung:
Dieser Geschäftsordnungsantrag wird
mit Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 8 Ja-Stimmen.
Nach
2 Diskussionsrednern
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Die
Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung
in den Hauptausschuss.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei
5 Ja-Stimmen.
Von
der Stadtverordneten Dr. Müller, Fraktion DIE LINKE. PDS, wird anschließend vorgeschlagen,
die in der Begründung der Vorlage aufgeführten „10 goldenen Regeln für Feuer
im Freien“ mit in den Beschlusstext aufzunehmen, wonach Holzfeuer
grundsätzlich auch ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung zulässig seien, wenn
die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder
belästigt wird.
Diesem
Vorschlag wird von den Antragstellerinnen zugestimmt.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß dem am 26.02.2007 wieder in Kraft
gesetzten „Lagerfeuererlass“ das Abbrennen von Holzfeuern zuzulassen. Diese
Regelung soll bis zum Vorliegen einer neuen landesweiten Rechtsverordnung
zunächst nach den Regeln des alten Erlasses praktiziert werden.
Danach
sind Holzfeuer grundsätzlich auch ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung
zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht
gefährdet oder belästigt wird. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der
sogenannten „Zehn goldenen Regeln für Feuer im Freien“.
10 goldene Regeln:
1.
die
Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter
2.
nur
trockenes und naturbelassenes Holz verwenden
3.
bei
anhaltender Trockenheit oder starkem Wind keine Holzfeuer entzünden
4.
Abfälle
gehören niemals ins Holzfeuer. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist
verboten.
5.
Holzfeuer
mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen
6.
Löschmittel
immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)
7.
Brandbeschleuniger
wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!
8.
die
Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten
Materialien anlegen
9.
bei
starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen
10.
Feuer
immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen
Anlagen
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