04.04.2007 - 6.19 Holzfeuer im Freien

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Vorlage wird von der Stadtverordneten Bankwitz namens der Fraktionen  BürgerBündnis/FDP und DIE LINKE. PDS eingebracht.

 

In der sich anschließenden Diskussion erläutert die Beigeordnete für Soziales, Gesundheit, Ordnung und Umweltschutz Frau E. Müller, dass in der Landeshauptstadt Potsdam die Immissionsgrenzwerte überschritten worden seien und demzufolge ein Luftreinhalte- und Aktionsplan für das gesamte Gebiet der Stadt erstellt wurde. Die Verwaltung prüfe derzeit, ob möglicherweise zwischen dem inneren Stadtgebiet und den so genannten „ländlichen Räumen“ differenziert werden könne. Vorgesehen sei ein diesbezügliches Gespräch mit dem Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz. Sie macht darauf aufmerksam, dass das Verbot nicht nur auf die Straßen begrenzt werden könne, bei denen eine Immissionswertüberschreitung festgestellt worden sei.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 8 Ja-Stimmen.

 

Nach 2 Diskussionsrednern

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Hüneke, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt die Überweisung in den Hauptausschuss.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 5 Ja-Stimmen.

 

Von der Stadtverordneten Dr. Müller, Fraktion DIE LINKE. PDS, wird anschließend vorgeschlagen, die in der Begründung der Vorlage aufgeführten „10 goldenen Regeln für Feuer im Freien“ mit in den Beschlusstext aufzunehmen, wonach Holzfeuer grundsätzlich auch ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung zulässig seien, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt wird.

Diesem Vorschlag wird von den Antragstellerinnen zugestimmt.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gemäß dem am 26.02.2007 wieder in Kraft gesetzten „Lagerfeuererlass“ das Abbrennen von Holzfeuern zuzulassen. Diese Regelung soll bis zum Vorliegen einer neuen landesweiten Rechtsverordnung zunächst nach den Regeln des alten Erlasses praktiziert werden.

 

Danach sind Holzfeuer grundsätzlich auch ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung zulässig, wenn die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft hierdurch nicht gefährdet oder belästigt wird. Voraussetzung hierfür ist die Einhaltung der sogenannten „Zehn goldenen Regeln für Feuer im Freien“.

 

10 goldene Regeln:

1.          die Obergrenze für Höhe und Durchmesser des Brennstoffhaufens beträgt 1 Meter

2.          nur trockenes und naturbelassenes Holz verwenden

3.          bei anhaltender Trockenheit oder starkem Wind keine Holzfeuer entzünden

4.          Abfälle gehören niemals ins Holzfeuer. Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.

5.          Holzfeuer mit Holzspänen oder Kohlen- bzw. Grillanzünder entfachen

6.          Löschmittel immer bereithalten (zum Beispiel Wasser, Sand, Feuerlöscher)

7.          Brandbeschleuniger wie Benzin, Verdünnung, Spiritus niemals verwenden, Explosionsgefahr!

8.          die Feuerstelle stets im ausreichenden Abstand zu Gebäuden und brandgefährdeten Materialien anlegen

9.          bei starker Rauchentwicklung oder Funkenflug Feuer unverzüglich löschen

10.        Feuer immer bis zum Erlöschen der Glut beaufsichtigen

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen und

einigen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen

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