13.11.2001 - 4.1 Weiterer Betrieb der Hauptattraktionen der Bund...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.1
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 13.11.2001
- Status:
- öffentlich (Protokoll bestätigt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB Stadtentwicklung und Bauen
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Krätzig als Anwohner Gartenstadt Kirschallee erhält Rederecht. Er übermittelt
die Sorge der Anwohner, bisher nicht in die
Entscheidungsvorbereitungen/-findungen einbezogen worden zu sein. Auch ein
Versuch beim Entwicklungsträger Bornstedter Feld erfolgte ohne Resonanz. Als
Probleme für die Anwohner spricht nennt Herr Krätzig: künftig Reduzierung des
Lärms weniger Belastung der Anwohner bei der Durchführung von Veranstaltungen
wenn Einzäunung erfolgt -> dann Anwohnerkomponente bei Eintrittsregelung
erforderlich Querungsmöglichkeiten (z.B. zum Erreichen von
Versorgungseinrichtungen und ÖPNV) müssen gegeben sein Befürchtung Ausdünnung
des Verkehrs durch die VIP Straßenbeschilderung im Wohngebiet ist noch nicht
vollständig Einbeziehung der Anwohner in die Entscheidungen sollte in einem
angemessenen Maße erfolgen.
Frau Dr. von Kuick-Frenz macht deutlich,
dass sich die Beschlussvorlage DS 01/SVV/0677 nicht nur auf den BUGA-Park,
sondern auch den Lustgarten und die Freundschaftsinsel bezieht. 5
Beschlusspunkte liegen vor. Ganz wesentlich war die Frage der steuerrechtlichen
Prüfung (betr. Punkt 4). Die steuerrechtlichen Auswirkungen wurden geprüft mit
dem Fazit, dass in einer Arbeitsgemeinschaft (ET BF GmbH und BUGA GmbH) die
Gemeinnützigkeit stark gefährdet sein würde. Das Finanzamt hat bestätigt, dass
die Übernahme der Pflege und Unterhaltung sowie des Veranstaltungsmanagements
durch die BUGA GmbH nicht unter diese Steuerschädlichkeit fallen würde. Somit
könnten/sollten wir weiterhin auf die Erfahrung der BUGA GmbH zurückgreifen und
das Veranstaltungsmanagement der BUGA GmbH nicht nur für den Park, sondern auch
für den Lustgarten und die Freundschaftsinsel nutzen.
Zwischenzeitlich hat auch der ET
weiteren Prüfbedarf der Vorsteuerabzugsfähigkeit hinsichtlich der
Investitionen, die im Park getätigt worden sind, angemeldet. Eine Folge könnte
sein, dass die Förderfähigkeit in Frage gestellt wäre. In den nächsten 2 Wochen
wird diese Prüfung durch die Verwaltung vorgenommen.
Vor diesem Hintergrund der endgültigen
Prüfung schlägt die Verwaltung folgende Änderung des Beschlusstextes Punkt 4
vor: "Für das Jahr 2002 erfolgt die Bewirtschaftung weiterhin durch
die BUGA GmbH. Der Wirtschaftsplan 2002 der BUGA GmbH ist entsprechend zu
ergänzen. Die Bewirtschaftung umfasst die Pflege und Unterhaltung für den Park
im Bornstedter Feld und den Lustgarten sowie das gemeinsame
Veranstaltungsmanagement gem. Ziffer 3."
Zu den durch den Anwohner, Herrn
Krätzig, geäußerten Punkten, teilt Frau Dr. von Kuick-Frenz mit, dass für die
Biosphäre und Wälle überwiegend eine touristische Nutzung vorgesehen sei; das
Offenhalten von Querungsmöglichkeiten für bestimmte Wege sei
selbstverständlich. Herr Lohrenz (FB Stadtgrün und Verkehr) informiert, dass
eine Verkehrsausdünnung im Moment nur für den Nordast vorgesehen sei; nicht für
die Kirschallee.
Herr Kruschat bringt seinen
Änderungsantrag ein und hält an diesem, trotz der durch die Verwaltung
gegebenen Erläuterungen, fest.
Weitere Teilnehmer erhalten das Wort.
Die Klärung der möglichen Eintrittshöhe mit und ohne Veranstaltungsnutzung kann
durch die Verwaltung nicht innerhalb der nächsten 14 Tage abgeschlossen werden.
Dr. Seidel stellt folgenden
Änderungsantrag: Punkt 2. wird ergänzt durch: Für Anwohner sind angemessene
Lösungen zu finden, einschließlich der freien Zugänglichkeit der
Straßenbahnhaltestelle "Viereckremise".
Herr
Frerichs, BUGA GmbH, macht deutlich, dass die BUGA GmbH personell und
strukturell in der Lage ist, die Aufgabe für das Jahr 2002 zu übernehmen. Der
Verband Gartenbau hat für das Pilotjahr 2002 seine Unterstützung zugesichert.
Durch den Ausschussvorsitzenden wird der
Vorschlag (GO-Antrag) unterbreitet, die Vorlage heute in der 1. Lesung und in
14 Tagen (nach Vorliegen des Prüfergebnisses) abschließend zu behandeln.
Abstimmung des GO-Antrages in der
heutigen Sitzung keine Abstimmung durchzuführen und diese auf die nächste
Sitzung zu vertagen, die Diskussion sollte nur zu neuen Gesichtspunkten
erfolgen. Der SBW-Ausschuss stimmt dem GO-Antrag einstimmig zu.