17.04.2007 - 3.2 Satzungsbeschluss zur 1. (förmlichen) Änderung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 17.04.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Frau Holtkamp
(Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und macht u.a.
darauf aufmerksam, dass in der Beteiligung differenzierte Stellungnahmen
gegeben habe. Seitens der Unteren Denkmalpflege und dem Landesdenkmalamt sei
Zustimmung erfolgt; hingegen habe die Schlösserstiftung Bedenken geäußert, dass
sich mit der vorgesehenen Bebaubarkeit aus dem Gleichbehandlungsgrundsatz auch
für andere Grundstücke Forderungen nach einer Bebaubarkeit der Vorgartenflächen
ergeben könnten. Aus Sicht der Verwaltung wird diese Befürchtung jedoch
entkräftet. Forderungen anderer Grundstückseigentümer im Geltungsbereich auf
Gleichbehandlung und Gewährung von Baurechten auf der Vorgartenfläche können
mit Hinweis auf die hier vorliegende spezifische Situation - Entwicklung des
ehemaligen KGB-Gefängnisses zur Gedenk- und Begegnungsstätte – abgewiesen
werden. Einer solchen Forderung nach Bebauung in Allgemeinen und reinen
Wohngebieten, die ohnehin nur über ein weiteres Änderungsverfahren zum
Bebauungsplan umgesetzt werden könnte, wäre aus Sicht der Verwaltung
insbesondere aufgrund der entgegenstehenden denkmalrechtlichen Belange nicht
vorstellbar. Ein solcher Anspruch wurde auch während der
Öffentlichkeitsbeteiligung zur Änderung des vorliegenden Bebauungsplans nicht erhoben.
Weiterhin
macht Frau Holtkamp auf eine kleine redaktionelle Änderung aufmerksam. Im
Rahmen der Anpassung an die korrekte Rechtsgrundlage wurde gegenüber der Ihnen
zum Auslegungsbeschluss bekannten Fassung die Regelung zur Heckenanpflanzung
statt als Gestaltungsregelung nach Bauordnungsrecht als Grünfestsetzung nach §
9 (1) Nr. 25 a BauGB unter Beibehaltung der Inhalte aufgenommen.
Der
Ausschussvorsitzende nimmt Bezug auf die von der Stiftung Preußische Schlösser
und Gärten vorgebrachten Bedenken und bittet die Ausführungen der Verwaltung im
Protokoll festzuhalten, insbesondere die Aussage, dass mit den zusätzlichen
Baurechten kein Präzedenzfall geschaffen wird. Er fragt, ob es ein rechtliches
Gutachten oder Vergleichsfälle (juristische Aussagen) gäbe, auf die sich die
Verwaltung stützt und bittet gegebenenfalls vor der Stadtverordnetenversammlung
um die entsprechende Information.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) hält das für schwierig; er verweist
hier auf die ähnlichen Diskussionen im Zusammenhang mit der Villa Schöningen.
Er schließt die Beispielwirkung für andere Nachbarn aus.
Auf kurze
weitere Rückfragen der Teilnehmer geht Herr Goetzmann ein und sichert zu, bis
zur Stadtverordnetenversammlung eine rechtliche Prüfung zu der Frage zu
veranlassen, ob aus der Tatsache, dass auf dem Grundstück Leistikowstraße 1
zusätzliche Baurechte im "Vorgartenbereich" gewährt werden, ein rechtliches
Risiko erwachsen kann, aus dem heraus mögliche Wünsche anderer
Grundstückseigentümer im Geltungsbereich des Bebauungsplans auf Bebaubarkeit
der Vorgartenflächen aus einem Anspruch auf Gleichbehandlung positiv behandelt
werden müssten.
Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 1. (förmlichen) Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Am Neuen Garten“, Teilbereich Leistikowstraße 1 entschieden (s. Anlage 1).
2. Die 1. (förmliche) Änderung des Bebauungsplans Nr. 48 „Am Neuen Garten“, Teilbereich Leistikowstraße 1 wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).
Anlagen zur Vorlage
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