02.05.2007 - 3.11 Schule des Zweiten Bildungsweges der Landeshaup...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Die Ausschüsse für Bildung und Sport sowie für Finanzen haben der Vorlage einschließlich dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. PDS zugestimmt, der die Streichung des Punktes 4 beinhaltet.

 

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt der Stadtverordnete Schüler die getrennte Abstimmung des Punktes 4.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 2 Ja-Stimmen.

 

 

Abstimmung:

Die von der Fraktion DIE LINKE. PDS beantragte Streichung des Punktes 4 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

 

Somit erübrigt sich die Abstimmung des Änderungsantrages der Fraktion BürgerBündnis/FDP (ausgereicht am 26.04.07) mit dem Wortlaut:

 

Der Punkt 4. ist zu ersetzen durch:

4.        Die Schule soll nach Zustimmung der Schulkonferenz den Namen Schule des Zweiten Bildungsweges „Heinrich von Kleist“ erhalten.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Mit Wirkung ab 01.08.2007 werden die Schule des Zweiten Bildungsweges (Potsdam-Kolleg) und die Schule des Zweiten Bildungsweges (Abendschule) zu einer Schule des Zweiten Bildungsweges am Standort der Großen Stadtschule Friedrich-Ebert-Str. 17 zusammengelegt.

 

2.      Nachfolgende maximale Aufnahmekapazitäten werden festgelegt:

-          im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife Abendrealschulbildungsgang)

        * in der Jahrgangsstufe   9                  -   1-zügig

        * in der Jahrgangsstufe 10                  -   4-zügig

-          im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife                     

      (Tagesgymnasialbildungsgang)  

        * in den Jahrgangsstufen 11-13          -   3-zügig

-     im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife

        (Abendgymnasialbildungsgang)                

        * in den Jahrgangsstufen 11-13          -   2-zügig

 

3.      Der als Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem MBJS wird zugestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen