02.05.2007 - 3.11 Schule des Zweiten Bildungsweges der Landeshaup...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.11
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Schule und Sport
- Datum:
- Mi., 02.05.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Schule und Sport
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Die Ausschüsse
für Bildung und Sport sowie für Finanzen haben der Vorlage einschließlich
dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. PDS zugestimmt, der die Streichung
des Punktes 4 beinhaltet.
Antrag
zur Geschäftsordnung:
Namens
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragt der Stadtverordnete Schüler die
getrennte Abstimmung des Punktes 4.
Abstimmung:
Dieser
Geschäftsordnungsantrag wird
mit
Stimmenmehrheit abgelehnt,
bei 2
Ja-Stimmen.
Abstimmung:
Die von
der Fraktion DIE LINKE. PDS beantragte Streichung des Punktes 4 wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen,
bei
einigen Gegenstimmen.
Somit erübrigt sich die Abstimmung des Änderungsantrages der
Fraktion BürgerBündnis/FDP (ausgereicht am 26.04.07) mit dem Wortlaut:
Der Punkt 4. ist zu ersetzen durch:
4.
Die
Schule soll nach Zustimmung der Schulkonferenz den Namen Schule des Zweiten
Bildungsweges „Heinrich von Kleist“ erhalten.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Mit
Wirkung ab 01.08.2007 werden die Schule des Zweiten Bildungsweges
(Potsdam-Kolleg) und die Schule des Zweiten Bildungsweges (Abendschule) zu
einer Schule des Zweiten Bildungsweges am Standort der Großen Stadtschule
Friedrich-Ebert-Str. 17 zusammengelegt.
2.
Nachfolgende
maximale Aufnahmekapazitäten werden festgelegt:
-
im
Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der Fachoberschulreife
Abendrealschulbildungsgang)
* in der
Jahrgangsstufe 9
- 1-zügig
* in der Jahrgangsstufe
10
- 4-zügig
-
im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der
allgemeinen Hochschulreife
(Tagesgymnasialbildungsgang)
* in den Jahrgangsstufen
11-13 - 3-zügig
-
im Bildungsgang zum nachträglichen Erwerb der allgemeinen Hochschulreife
(Abendgymnasialbildungsgang)
* in den Jahrgangsstufen
11-13 - 2-zügig
3.
Der
als Anlage beigefügten Vereinbarung mit dem MBJS wird zugestimmt.
Anlagen zur Vorlage
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Anlagen
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1
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