25.04.2007 - 3 Budgets für Bürgerinitiativen

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg bringt den Antrag ein und berichtet über eine Anhörung der Fraktion DIE LINKE. PDS von dazu zählenden Bürgerinitiativen, die sich für überregionale Aufgaben verantwortlich fühlen und kontinuierlich mit der Stadt zusammenarbeiten. Diese Bürgerinitiativen seien an einer derartigen Regelung sehr interessiert, weil dadurch deren Arbeit anerkannt und auch stabilisiert werde. Ebenso habe es großes Interesse an Zusammenkünften, wie z.B. einem jährlichen Erfahrungsaustausch mit der Stadt, gegeben. Für die Gegenargumente des Oberbürgermeister aus der letzten Sitzung der StVV habe es dagegen eher Unverständnis gegeben.

Anschließend bringt Herr Kümmel den Änderungsantrag der Fraktion SPD mit folgendem Wortlaut ein:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, die Einrichtung eines Projektfonds für Bürgerinitiativen im Rahmen der Bürgerkommune zu prüfen.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2007 über das Ergebnis und finanzielle Auswirkungen zu informieren.

 

Auch die Fraktion SPD sei für eine Unterstützung der Bürgerinitiativen, die aber nicht zu Zuwendungsempfängern werden sollten. Außerdem gebe es auch rechtliche Probleme, da Bürgerinitiativen, soweit sie keine eingetragenen Vereine sind, keine rechtlichen Personen darstellen.

Namens der Fraktion der CDU meint Herr Bretz, dass seine Fraktion mit dem Inhalt Probleme habe und deshalb ebenfalls einen Änderungsantrag einbringen werde, der folgenden Wortlaut hat:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen:

 

-          inwiefern und in welchem Umfang Bürgerinitiativen eine städtische Unterstützung in Form von Sachleistungen (z.B. Räumlichkeiten) erhalten können sowie

-          welche Verbesserungsmöglichkeiten und Chancen in der Zusammenarbeit zwischen Stadtverwaltung und Bürgerinitiativen gerade vor dem Hintergrund des Vorhabens Bürgerkommune und Bürgerhaushalt gesehen werden.

Die Stadtverordnetenversammlung ist im September 2007 zu informieren.

 

Das Problem bestehe u.a. darin, dass mit einem Budget für Bürgerinitiativen eine zusätzliche freiwillige Leistung geschaffen werde. Weitere Fragen seien, wie das Verfahren ablaufen und wie viel Geld zur Verfügung gestellt werden solle. Da die Frage des Maßstabes nicht geklärt sei, werde damit ein „politischer Verteilungskampf“ eröffnet und die jeweiligen Mehrheiten würden darüber entscheiden, wer was bekommt, was wiederum zwangsläufig zu Ungerechtigkeiten führe.

 

Herr Schüler betont, dass die Fraktion Grüne/ B 90 die Intentionen der Unterstützung von Bürgerinitiativen mittrage, gleichzeitig aber auch Risiken sehe. Für seine Fraktion sei es nicht vorstellbar, dass die Auswahl durch die StVV erfolge und sie somit Einfluss auf die Durchsetzung von Inhalten der Bürgerinitiativen nehme. Deshalb sollte der Prüfauftrag in die Richtung gehen, wie Bürgerinitiativen überhaupt unterstützt werden können und dafür geeignete Mittel und Wege finden.

Herr Schubert meint, dass er sich Sachleistungen persönlich wenig vorstellen könne, trotzdem sollte es eine umfassende Prüfung aller Möglichkeiten geben. Deshalb soll der Änderungsantrag der Fraktion SPD nun als Ergänzungsantrag in die DS 07/SVV/0167 aufgenommen werden.

Frau Dr. Schröter betont, dass die Bürgerinitiativen eine Konzentration auf Projektmittel auch als schwierig ansehen, weil diese am Anfang des Jahres vergeben werden, wo noch nicht alle Vorhaben konkret geplant seien. Mit dem Prüfauftrag müsse man einen unkomplizierten und händelbaren Modus finden, denn es sei davon auszugehen, dass die bereitgestellten finanziellen Mittel so hoch nicht sein werden.

Herr Exner betont, dass es derzeit nur ein Prüfauftrag sei und der Prüfrahmen nicht so eng gesteckt werden sollte. Darüber hinaus sei das eine neue freiwillige Aufgabe, die entsprechend HSK nicht zulässig sei. So müsse man sehen, inwieweit sich das Vorhaben in das der Bürgerkommune mit einbinden lasse. Für ihn sei auch die Frage, inwieweit sich die Bürgerinitiativen von staatlichen Mitteln abhängig machen wollen. Aus seiner Erfahrung heraus sind logistische Fragen, wie die Räumlichkeiten, Kopiermöglichkeiten etc. für Bürgerinitiativen auch wichtig. Ebenso stelle die bereits angesprochene fehlende „juristische Person“ für die Auszahlung und Nachweisführung der Mittel ein Problem dar. Abschließend bittet Herr Exner um eine Terminverschiebung auf Dezember 2007.

 

Herr Dr. Scharfenberg betont, dass das Vorhaben natürlich in die Bürgerkommune mit einzubinden sei und schlägt vor, die Anträge der SPD und der CDU als Ergänzungsanträge zu behandeln und in die Prüfung mit einzubeziehen. Er werde die Textfassung entsprechend überarbeiten. Bezüglich der erbetenen Terminänderung einigt man sich auf November 2007.

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Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, in welcher Form Bürgerinitiativen, die sich übergreifend und stabil um Probleme in den Wohngebieten kümmern und damit der Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, eine städtische Unterstützung erfahren können.

 

Folgende Varianten sind in die Prüfung einzubeziehen:

 

  1. Einrichtung eines Budgets für Bürgerinitiativen
  2. Einrichtung eines Projektfonds für Bürgerinitiativen
  3. Unterstützung in Form von Sachleistungen (z. B. Räumlichkeiten)

 

Weiterhin ist zu prüfen, welche Verbesserungsmöglichkeiten und Chancen in der Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und den Bürgerinitiativen gerade vor dem Hintergrund des Vorhabens „Entwicklung der Stadt Potsdam zur Bürgerkommune“ bestehen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung ist im November 2007 über das Ergebnis der Prüfungen zu informieren.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               13

Ablehnung:                  -

Stimmenthaltung:       1

 

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