24.04.2007 - 7 Benachteiligung von Hartz IV Kindern

Beschluss:
abgelehnt
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Frau Schulze bringt den Antrag ein und begründet diesen. Sie fragt, in welcher Art und Weise in der PAGA diesbezüglich verfahren wird.

 

Herr Thomann erklärt, dass  Einnahmen nicht als Einkommen berücksichtigt werden, wenn sie als zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck als die Leistung nach dem SGB II dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen aus dem SGB II nicht gerechtfertigt werden. Geldgeschenke die zweckbestimmt sind, werden von der PAGA nicht angerechnet.

Zur Erhöhung der Rechtsklarheit und besseren verwaltungsinternen Umsetzung des SGB II ist aus Sicht der PAGA eine Änderung der Rechtslage zu empfehlen.

 

Frau Paulsen stellt fest, dass dies in Potsdam bereits geregelt ist.

 

Frau Grasnick gibt zu bedenken, dass es auch andere Glaubensgemeinschaften gibt, für die dies zutrifft.

 

Frau Kirchner bittet zu Protokoll zu nehmen, dass der Antrag durch Verwaltungshandeln erledigt ist.

 

Frau Dr. Müller spricht dagegen, da die Unsicherheit im Land vorhanden ist und immer wieder Nachfragen kommen. Sie bittet die PAGA um die entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung Potsdam möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird gebeten, eine Bundesratsinitiative des Landes Brandenburg zu unterstützen.

Ziel dieser Bundesratsinitiative ist eine Korrektur des SGB II. Geldgeschenke zum Weihnachtsfest, zur Jugendweihe, Konfirmation und Erstkommunion sind als zweckbestimmte Einnahmen anzusehen und müssen anrechnungsfrei bleiben.

Bis zu einer gesetzlichen Neuregelegung fordert die Stadtverordnetenversammlung den Bundesarbeitsminister Müntefering und die Bundesagentur für Arbeit auf, die interne Dienstanweisung zum SGB II unverzüglich zu ändern. Es ist eine Übergangsregelung im Sinne der Betroffenen zu schaffen, damit Geldgeschenke zu o. g. Anlässen anrechnungsfrei bleiben.

Der Oberbürgermeister übermittelt dem Bundesarbeitsminister und der Bundesagentur die Position der Stadtverordnetenversammlung Potsdam in einem entsprechenden Schreiben.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               4

Ablehnung:                  7

Stimmenthaltung:       0

Der Antrag wird abgelehnt.

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=39261&selfaction=print