02.05.2007 - 5.6 Maßnahmen zur Einhaltung des Jugendschutzgesetz...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Mi., 02.05.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird
beauftragt, geeignete Maßnahmen zur konsequenteren Durchsetzung des
Jungendschutzgesetzes zu ergreifen, insbesondere zur Vermeidung von
„All-you-can-drink und 99-Cent-Parties“ sowie „Flatrate- und Komasaufen“.
Eine
Berichterstattung soll in der
Stadtverordnetenversammlung im September 2007 erfolgen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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