02.05.2007 - 5.30 Zurückziehen von Anträgen und Beschlussvorlagen

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Zu dieser DS wurde den Stadtverordneten eine Stellungnahme des Rechtsamtes (mit Datum vom 13.04.2007) ausgereicht.

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung mit der o. g. Stellungnahme in den Hauptausschuss.

 

Die DS 07/SVV/0363 wird von der Stadterordneten Kirchner namens der Fraktion Die Andere eingebracht und anschließend mit der Empfehlung des Rechtsamtes in den Hauptausschuss überwiesen.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die derzeit gültige Geschäftsordnung der Stadtverordneten­versammlung das Zurückziehen von Anträgen und Beschlussvorlagen durch die Antragsteller rechtlich ausschließt.

 

Falls ein Zurückziehen nach dem Wortlaut der jetzigen Geschäftsordnung unzulässig sein sollte, wird der Oberbürgermeister beauftragt, einen abstimmungsfähigen Vorschlag zur Änderung der Geschäftsordnung vorzulegen, um das Zurückziehen eigener Anträge und Beschlussvorlagen zu ermöglichen.

 

Das Prüfergebnis bzw. der Änderungsvorschlag sollen bis zur nächsten Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vorgelegt werden.