02.05.2007 - 5.33 Bebauungsplan Nr. 8 Griebnitzsee, Abwägung und ...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
Reduzieren

Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung in  die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen, für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie für Finanzen.

 

Die Vorlage wird von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz eingebracht.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/0377 in  die Ausschüsse für Stadtplanung und Bauen, für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie für Finanzen wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

Reduzieren

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ entsprechend Anlage 1A und 1B entschieden.

 

2.      Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 2 geändert.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlagen 5 und 6).

 

4.      Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden. (s. Anlagen 3 und 4)

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage