15.05.2007 - 3 Blindengerechte Ampelausstattung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Di., 15.05.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- vertagt
Herr
Schenck weist auf
die schriftlich ausgereichte Stellungnahme der Verwaltung sowie die mit dem
Behindertenbeirat erarbeitete Prioritätenliste hin.
Er erklärt,
dass für die Umrüstung der Lichtsignalanlage Am Kanal/Burgstraße 13.500 Euro
benötigt werden, die für 2007 nicht im Haushalt eingestellt sind.
Herr
Heinzel hat
Informationen, dass es auch möglich wäre, die Anlagen auf der Prioritätenliste
untereinander auszutauschen und z.B. die Lichtsignalanlage Am Kanal/Burgstraße
an die erste Stelle der Prioritätenliste setzen könnte.
Er macht
deutlich, dass Potsdam eine Touristenstadt ist, in die auch Menschen mit
Behinderungen kommen sollen. Eine derartige Ausstattung an Kreuzungen gehört
seines Erachtens nach in jede Stadt.
Herr
Krause betont, dass
die vorliegende Prioritätenliste mit dem Behindertenbeirat und dem
Blindenverband abgestimmt ist und jetzt so abgearbeitet werden sollte. Aus
seiner Sicht ist die Liste verbindlich.
Er vertritt
nach wie vor die Ansicht, dass dieser Antrag in den Finanzausschuss überwiesen
werden soll und erinnert daran, dass er dies bereits in der letzten Sitzung des
Ausschusses für Gesundheit und Soziales beantragt hat.
Frau Dr.
Müller schlägt vor,
dies im Rahmen der Haushaltsberatung zu beraten.
Frau
Seidel (Sozialwerk Potsdam) erklärt, dass die durch sie eingereichte Liste von Ampeln die
umgerüstet werden sollen, nicht nach Prioritäten aufgelistet war, da ihr zu
diesem Zeitpunkt nicht klar war, welche Bedeutung dies hat. Sie betont, dass
die Ampel an der Burgstraße/Am Kanal sehr wichtig ist, da diese auf dem
täglichen Arbeitsweg einer blinden Person liegt.
Herr
Erker bietet an,
gemeinsam mit Frau Seidel die Prioritätenliste zu überarbeiten und die Ampel Am
Kanal /Burgstraße an die erste Stelle zu setzen.
Frau
Schulze weist
daraufhin, dass sich der Behindertenbeirat und der Blindenverband mit der
Prioritätenliste befasst haben. Sie fragt, ob jetzt eine neue Liste erarbeitet,
oder die vorliegenden Liste beraten werden soll.
Herr
Heinzel schlägt
vor, den Antrag folgendermaßen zu ändern:
„Der Oberbürgermeister
wird beauftragt dafür zu sorgen, dass an wichtigen Ampeln im Potsdamer
Stadtgebiet eine blindengerechte Ausstattung installiert wird.
Die
bestehende Prioritätenliste soll entsprechend einer blindengerechten Nutzung
der Ampelanlagen geändert werden und zwar vordringlich an der Straße
Am Kanal / Burgstraße.“
Frau Müller bittet zu verhindern, dass Prioritäten auf Zuruf gesetzt
werden.
Frau Seidel macht deutlich, dass sie bei der Einreichung der
Prioritätenliste nicht auf die Reihenfolge geachtet hat. Sie betont, dass aus
ihrer Sicht bereits zu diesem Zeitpunkt die blindengerechte Umrüstung der Ampel
an der Burgstraße/Am Kanal sehr wichtig.
Herr van Leeuwen regt an, dass der Ausschuss für Gesundheit und Soziales
eine Empfehlung zur blindengerechten Umrüstung der Ampeln in der Stadt abgibt.
Herr Krause weist darauf hin, dass der Behindertenbeauftragte für die
Prüfung der Prioritätenliste verantwortlich ist. Die Verwaltung hat eine
sachlich und fachlich verantwortbare Prioritätenliste vorzulegen.
Frau Dr. Müller bittet, hier gleichzeitig mit der Diskussion zum fachlichen
Anspruch auch über die Finanzierung nachzudenken. Der Ausschuss sollte
beantragen, dass für die Realisierung der Maßnahmen die entsprechenden Mittel
in den Haushalt eingestellt werden.
Frau E. Müller verweist darauf, dass Potsdam eine behindertenfreundliche
Stadt werden soll. Diesbezüglich gibt es einen klaren Auftrag aus der
Stadtverordnetenversammlung.
Sie empfiehlt, die Prioritätenliste in den Behindertenbeirat
zur Beratung zurückzugeben, da die vorliegende Liste offensichtlich nicht nach
Prioritäten aufgestellt ist. Die Prioritätenliste muss dann in das Gesamtsystem
einer behindertengerechten Stadt eingepasst werden.
Herr Schenck weist darauf hin, dass in der Vergangenheit jährlich Mittel
für die blindengerechte Umrüstung von Lichtsignalanlagen eingestellt wurden. Aus
seiner Sicht sollten sukzessive alle Einrichtungen je nach zur Verfügung
stehenden Mittel abgearbeitet werden. Die Prioritäten müssen dem Bedarf
angepasst werden und jährlich fortgeschrieben werden.
Frau Kirchner stellt folgenden Antrag zur Geschäftsordnung:
Die Prioritätenliste zur blindengerechten Ausstattung von Lichtsignalanlagen wird zur Abstimmung mit dem Behindertenbeirat, dem Blindenverband sowie dem Behindertenbeauftragten zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Zustimmung: 10
Ablehnung: 0
Stimmenthaltung: 0
Dem GO-Antrag wird zugestimmt.