23.05.2007 - 7 Bebauungsplan Nr. 8 Griebnitzsee, Abwägung und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Goetzmann bringt die Drucksache ein.

In seinen Ausführungen geht er insbesondere auf die Darstellung der finanziellen Auswirkungen und den etwaigen Unsicherheiten im Hinblick auf die Ermittlung der Bodenwerte ein.

 

Diskussionsbedarf von Seiten der Ausschussmitglieder besteht nicht.

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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ entsprechend Anlage 1A und 1B entschieden.

 

2.      Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 2 geändert.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlagen 5 und 6).

 

4.      Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden. (s. Anlagen 3 und 4)

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

Zustimmung:                           6

Ablehnung:                              0

Stimmenthaltung:                   4

 

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Anlagen zur Vorlage