06.06.2007 - 3.4 Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur An...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Jugendamt
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Jugendamt
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Zu dieser
Vorlage wurden den Stadtverordneten am 03.06.07 Austauschseiten (Anlage
1, Blatt 2 und 4 und Anlage 2 Blatt 16) ausgereicht.
Der Ausschuss
für Bildung und Sport hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:
Der
Unterpunkt 3 ist wie folgt zu ergänzen:
Dazu werden ressortübergreifend
alle Grundschulen so organisiert, dass die Hortbetreuung abgesichert ist und
eine Doppelnutzung der Räume weitgehend vermieden wird.
Abstimmung:
Die vom Ausschuss für
Bildung und Sport empfohlene Ergänzung wird
mit Stimmenmehrheit
angenommen.
Der Jugendhilfeausschuss
hat der Vorlage mit folgender Maßgabe zugestimmt:
Der
Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Zustimmung
zur DS 07/SVV/0182 nur unter der Bedingung, dass dem vorgelegten
Ergänzungsantrag zugestimmt wird
Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
- Die Planungen der Verwaltung
zur Anpassung des Platzangebotes für die Kindertagesbetreuung an eine
bedarfsgerechte Versorgung sind ab Kita-Jahr 2008/09 für einen Zeitraum
von 5 Jahren vorzunehmen.
- Die Voraussetzung dafür ist
eine sozialräumlich orientierte Schulentwicklungsplanung besonders für
Grundschulen, die ebenfalls
für einen Zeitraum von 5 Jahren vom zuständigen FB bis Dezember 2007 zu
erarbeiten ist.
- Bestandteil der
Schulentwicklungsplanung für Grundschulen soll ab Schuljahr 2008/09 der
Nachweis für die Absicherung der Hortbetreuung pro Schulstandort gem. § 45
SGB VIII sein.
- Eine Form des Nachweises
für Grundschulen mit
Hortbetreuung im Schulhaus sollen gemeinsame Raumprogramme sein. Diese
sind mit KIS, Schulverwaltung und den jeweiligen Schulleitungen und
Hortträgern zu erarbeiten, um
die Sicherheit bes. für Freie Träger bei der mittelfristigen Planung der
bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen für die Hort-Betreuung zu
gewährleisten.
- In Vorbereitung und
Durchführung der Sanierungen von Grundschulen sind die Bedarfe für die
Hortbetreuung in die Grundsätze der Planungen aufzunehmen.
Das ist durch den KIS zu gewährleisten.
Abstimmung:
Die vom
Jugendhilfeausschuss empfohlene Ergänzung wird
mit
Stimmenmehrheit angenommen.
Die Ortsbeiräte Golm, Groß
Glienicke, Eiche, Marquardt, Fahrland und Neu Fahrland haben der Vorlage
zugestimmt bzw. diese zur Kenntnis genommen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Maßnahmen der Verwaltung des Jugendamtes zur
Anpassung des Platzangebotes für Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte
Versorgung im Zeitraum Januar 2007 bis zum Ende des Kita Jahres 2007/08.
1. Bereitstellung
von insgesamt 10.761 Plätzen (Jahresdurchschnitt) gemäß §§ 1, 12 Kita - Gesetz
bei 49 Trägern. Die Verteilung der
Plätze erfolgt gemäß der Anlagen 1 und 2 auf 87 Kindertagesstätten, Tagespflege und andere
Betreuungsformen. Die Anlagen 1 und 2 sind Bestandteil des Beschlusses. Die
Jahresdurchschnittsbelegungen gemäß der Anlagen in den einzelnen Altersgruppen
können sich bei Bedarf verschieben. Die Obergrenze der möglichen Belegung ist
die Anzahl der in der Betriebserlaubnis festgeschriebenen Platzkapazität.
Tagespflege und andere Betreuungsformen sind bei Bedarf auszubauen.
2. 205
Plätze werden durch Potsdamer Kinder in anderen Wohnortgemeinden belegt. 154
Plätze werden außerhalb der Bedarfsplanung angeboten. Diese wurden bei der
Ermittlung der Versorgungsquote nicht herangezogen und sind nicht in Punkt 1
enthalten, jedoch gemäß § 16 Kita Gesetz zu finanzieren.
3. Vorrang
hat die Bereitstellung von Plätzen für Grundschulkinder in der Nähe von sowie
an Schulstandorten, um dem stark anwachsenden Bedarf zu entsprechen.
Dazu
werden ressortübergreifend alle Grundschulen so organisiert, dass die
Hortbetreuung abgesichert ist und eine Doppelnutzung der Räume weitgehend
vermieden wird.
4. Die
Fortschreibung der Maßnahmeplanung erfolgt jährlich schuljahresgleich.
5. Neuaufnahmen
von Kindern aus anderen Gemeinden sind im Planungszeitraum nur dann zu
finanzieren, wenn eine entsprechende Zustimmung des Jugendamtes der Stadt
Potsdam eingeholt wurde und der Kostenausgleich mit der abgebenden Gemeinde
gem. § 16 Abs. 5 KitaG sichergestellt werden kann.
6.
Für
das Kita-Jahr 2007/2008 ist unter Berücksichtigung eines bedarfgerechten Platzangebotes
die Bereitstellung von insgesamt 11.120 Plätzen notwendig.
7. Die
Planungen der Verwaltung zur Anpassung des Platzangebotes für die
Kindertagesbetreuung an eine bedarfsgerechte Versorgung sind ab Kita-Jahr 2008/
09 für einen Zeitraum von 5 Jahren vorzunehmen.
8. Die
Voraussetzung dafür ist eine sozialräumlich orientierte
Schulentwicklungsplanung besonders für Grundschulen, die ebenfalls für einen Zeitraum von 5
Jahren vom zuständigen FB bis Dezember 2007 zu erarbeiten ist.
9. Bestandteil
der Schulentwicklungsplanung für Grundschulen soll ab Schuljahr 2008/09 der
Nachweis für die Absicherung der Hortbetreuung pro Schulstandort gem. § 45 SGB
VIII sein.
10. Eine
Form des Nachweises für
Grundschulen mit Hortbetreuung im Schulhaus sollen gemeinsame
Raumprogramme sein. Diese sind mit KIS, Schulverwaltung und den jeweiligen
Schulleitungen und Hortträgern zu
erarbeiten, um die Sicherheit bes. für Freie Träger bei der mittelfristigen
Planung der bedarfsgerechten Versorgung mit Plätzen für die Hort-Betreuung zu
gewährleisten.
11. In
Vorbereitung und Durchführung der Sanierungen von Grundschulen sind die Bedarfe
für die Hortbetreuung in die Grundsätze der Planungen aufzunehmen.
Das ist durch den KIS zu gewährleisten.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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82,5 kB
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2
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309 kB
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Anlagen
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1
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