06.06.2007 - 3.6 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage zugestimmt.

 

Die Ortsbeiräte Golm, Eiche, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland und Grube haben der Vorlage zugestimmt.

 

Zu den nachfolgend aufgeführten Änderungen der Ortsbeiräte wird von der  Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz die Position der Verwaltung dargelegt; anschließend werden diese Änderungen zur Abstimmung gestellt.

 

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke hat folgender Änderung zugestimmt:

Der B-Plan Nr. 19, Ehemaliger Schießplatz (Groß Glienicke) rückt von der Priorität  3 in die Priorität 2.

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Groß Glienicke beantragte Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Der Ortsbeirat Uetz-Paaren hat folgenden Änderungen zugestimmt:

„Streichung der B-Pläne

Nr. 1A Freizeit- und Sporthotel Potsdam-Land/Naturgolfplatz (Uetz-Paaren) und

Nr. 7   Am Mühlenberg (Uetz-Paaren)

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Uetz-Paaren beantragten Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 5 Ja-Stimmen

und zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

 

Der Ortsbeirat Marquardt hat folgenden Änderungen zugestimmt:

Aus der Liste sind zu streichen:

Nr. 10              Schulstraße (Marquardt)                

Nr. 14              Hotel am Amselweg (Marquardt)

Nr. 15              Am Garten (Marquardt) -

Nr. 18              Tankstelle Am Amselweg (Marquardt)

 

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Marquardt beantragten Änderungen  werden

 

mit 25 Ja-Stimmen angenommen,

bei einigen Gegenstimmen.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Entsprechend der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/059/2) getroffenen Festlegungen und nachfolgender Beschlüsse  zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung wird für die Jahre 2007 bis 2008 die in Anlage 1 dargestellte Kurzübersicht über die Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung beschlossen.

 

2.      Soweit Einnahmen aus vertraglich vereinbarten Kostenerstattungen von Verfahrenskosten bei Bauleitplanverfahren im wirtschaftlichen Interesse Dritter vertraglich gesichert sind, sollen diese dazu genutzt werden, die aus der Beschlussfassung zu Position 1 resultierenden Kapazitätsengpässe durch den Einsatz von befristet und zeitlich flexibel einsetzbaren externen Personals zu kompensieren.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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