06.06.2007 - 3.10 Veränderung der Zuordnung von Objekten zum Sond...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.10
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, KIS
- Datum:
- Mi., 06.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:02
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Kommunaler Immobilien Service
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss
für Finanzen hat der Vorlage zugestimmt.
Der Werksausschuss
des Kommunalen Immobilienservice (KIS) hat der Vorlage mit folgender
Maßgabe zugestimmt:
Es ist erforderlich den Gründungsbeschluss vom 01.12.04 dahingehend zu ändern, dass jeweils rückwirkend 7 Objekte aus dem Sondervermögen des KIS wieder dem Finanzvermögen der LHP zugeordnet werden und die 5 Objekte aus dem Finanzvermögen der LHP in das Sondervermögen des KIS überführt werden.
Es erhebt sich kein Widerspruch gegen den Vorschlag der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, die Abstimmung dieser Drucksache einschließlich der vom KIS empfohlenen Maßgabe vorzunehmen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 01.12.2004, DS 04/SVV/0830, hinsichtlich der
Zuordnung von Objekten zum Sondervermögen des KIS, wird zum Stichtag 01.1.2005
wie folgt geändert:
1. Die
Objekte gemäß Anlage 1 dieser Beschlussvorlage werden nicht dem Anlagevermögen
des KIS zugeordnet.
2. Die
Objekte gemäß Anlage 2 dieser Beschlussvorlage werden zusätzlich dem
Anlagevermögen des KIS zugeordnet.
Weiterhin
beschließt die Stadtverordnetenversammlung:
Es ist erforderlich, den
Gründungsbeschluss vom 01.12.04 dahingehend zu ändern, dass jeweils rückwirkend
7 Objekte aus dem Sondervermögen des KIS wieder dem Finanzvermögen der LHP
zugeordnet werden und die 5 Objekte aus dem Finanzvermögen der LHP in das
Sondervermögen des KIS überführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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Anlagen
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28 kB
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