06.06.2007 - 3.13 Bebauungsplan Nr. 8 Griebnitzsee, Abwägung und ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Entsprechend den beschlossenen Änderungen in der Tagesordnung erfolgt die Behandlung dieser Vorlage gemeinsam mit der DS 07/SVV/0207.

 

Zu Beginn der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes hat der Stadtverordnete Kirsch, Fraktion SPD, seine Befangenheit erklärt und an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen.

 

 

Den Stadtverordneten wurden am 24.05.07 Austauschseiten, betrifft nur die Seite 4 – Kurzeinführung – sowie am 29.05.07 eine Änderung zur laufenden Nr. 19 (redaktionelle Änderung der Begründung) ausgereicht, die von der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz mündlich untersetzt wird.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ entsprechend Anlage 1A und 1B entschieden.

 

2.      Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 2 geändert.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlagen 5 und 6).

 

4.      Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden. (s. Anlagen 3 und 4)

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen