22.05.2007 - 4.2 Wandbild Johannes-Kepler-Platz 3

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Frau Oldenburg bringt den Antrag ein.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz nimmt Bezug auf die Ausführungen des Kommunalen Immobilienservice (KIS) in der Beantwortung der kleinen Anfrage 07/SVV/0065.

Zum Antragsgegenstand – Aufnahme in die Denkmalliste des Landes Brandenburg – wird mitgeteilt, dass die Denkmalliste des Landes Brandenburg gem. § 3 des Brandenburg. Denkmalschutzgesetzes von der Denkmalfachbehörde (dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum) geführt wird. „Eintragungen ... können von Dritten angeregt werden.“. Die Entscheidung, ob eine Aufnahme in die Denkmalliste erfolgt, läge beim Land und nicht bei der Stadt.

 

 

Frau Schirdewan (Bereich Kultur und Museum) bestätigt, dass im Jahr 1999 die Aussage getroffen worden sei „das Kunstwerk im Zustand zu belassen und dem kontrollierten Verfall anheim zu stellen“. Sie berichtet weiterhin aus der Beratung des Kulturausschusses. Dieser habe sich dafür ausgesprochen, die Verwaltung zu beauftragen, unter Hinzuziehung von Fachleuten den künstlerischen Wert prüfen zu lassen.

 

Frau Hüneke macht deutlich, dass hier keine Verantwortlichkeit für den SB-Ausschuss gesehen werde.

 

Der Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Bewertung und weitere Befassung dem Kulturausschuss zu übertragen und ein entsprechendes Votum in die STVV einzubringen.

 

Herr Kümmel begrüßt das Anliegen zur Sicherung des Wandbildes.

 

Herr Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) befürwortet ebenfalls erst die Bewertung vorzunehmen. Zugleich macht er deutlich, dass sich das Objekt im Eigentum der Stadt (KIS) befindet und keine Notwendigkeit gesehen werde, auf das Denkmalschutzgesetz zurück zu greifen.

 

Frau Oldenburg hält an ihrem Antrag fest und schlägt vor, den 1. Halbsatz in einen Prüfauftrag umzuwandeln.

Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Möglichkeit der Aufnahme des Wandbildes „Schwebendes Paar“ am Gebäude Johannes-Kepler-Platz 3 in die Denkmalliste zu prüfen und Maßnahmen zu dessen Schutz vor dem weiteren Verfall zu veranlassen.

 

Wiederholt macht der Ausschussvorsitzende deutlich, dass die Aufnahme in die Denkmalliste nicht in der Verantwortung der Stadt liegen würde und schlägt vor, eine Überweisung in den Kulturausschuss vorzunehmen (Prüfung der Erhaltungswürdigkeit und dann ggf. Einleitung von Maßnahmen über den KIS).

 

Frau Oldenburg besteht auf der Abstimmung ihres geänderten Antrages.

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufnahme des Wandbildes „Schwebendes Paar“ am Gebäude Johannes-Kepler-Platz 3 in die Denkmalliste und Maßnahmen zu dessen Schutz vor dem weiteren Verfall zu veranlassen.

 

 

 

Frau Hüneke stellt den GO-Antrag auf Überweisung in den Kulturausschuss und bittet um Abstimmung.

 

Da der GO-Antrag von Frau Hüneke der weitergehende ist, erfolgt diese Abstimmung zuerst:   mit 2 Enthaltungen - Zustimmung.

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