22.05.2007 - 4.2 Wandbild Johannes-Kepler-Platz 3
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 22.05.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Frau Oldenburg bringt den Antrag
ein.
Frau Dr.
von Kuick-Frenz nimmt Bezug auf die Ausführungen des Kommunalen
Immobilienservice (KIS) in der Beantwortung der kleinen Anfrage 07/SVV/0065.
Zum
Antragsgegenstand – Aufnahme in die Denkmalliste des Landes Brandenburg – wird
mitgeteilt, dass die Denkmalliste des Landes Brandenburg gem. § 3 des Brandenburg.
Denkmalschutzgesetzes von der Denkmalfachbehörde (dem Brandenburgischen
Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum) geführt wird.
„Eintragungen ... können von Dritten angeregt werden.“. Die Entscheidung, ob
eine Aufnahme in die Denkmalliste erfolgt, läge beim Land und nicht bei der
Stadt.
Frau
Schirdewan (Bereich Kultur und Museum) bestätigt, dass im Jahr 1999 die Aussage
getroffen worden sei „das Kunstwerk im Zustand zu belassen und dem
kontrollierten Verfall anheim zu stellen“. Sie berichtet weiterhin aus der
Beratung des Kulturausschusses. Dieser habe sich dafür ausgesprochen, die
Verwaltung zu beauftragen, unter Hinzuziehung von Fachleuten den künstlerischen
Wert prüfen zu lassen.
Frau
Hüneke macht deutlich, dass hier keine Verantwortlichkeit für den SB-Ausschuss
gesehen werde.
Der
Ausschussvorsitzende schlägt vor, die Bewertung und weitere Befassung dem Kulturausschuss zu
übertragen und ein entsprechendes Votum in die STVV einzubringen.
Herr
Kümmel begrüßt das Anliegen zur Sicherung des Wandbildes.
Herr
Lehmann (FB Stadterneuerung und Denkmalpflege) befürwortet ebenfalls erst die
Bewertung vorzunehmen. Zugleich macht er deutlich, dass sich das Objekt im
Eigentum der Stadt (KIS) befindet und keine Notwendigkeit gesehen werde, auf
das Denkmalschutzgesetz zurück zu greifen.
Frau
Oldenburg hält an ihrem Antrag fest und schlägt vor, den 1. Halbsatz in einen
Prüfauftrag umzuwandeln.
Der Oberbürgermeister wird beauftragt die Möglichkeit der Aufnahme
des Wandbildes „Schwebendes Paar“ am Gebäude Johannes-Kepler-Platz 3 in die
Denkmalliste zu prüfen und Maßnahmen zu dessen Schutz vor dem weiteren Verfall
zu veranlassen.
Wiederholt macht der Ausschussvorsitzende deutlich, dass die
Aufnahme in die Denkmalliste nicht in der Verantwortung der Stadt liegen würde
und schlägt vor, eine Überweisung in den Kulturausschuss vorzunehmen (Prüfung
der Erhaltungswürdigkeit und dann ggf. Einleitung von Maßnahmen über den KIS).
Frau Oldenburg besteht auf der Abstimmung ihres geänderten
Antrages.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, die Aufnahme des Wandbildes „Schwebendes
Paar“ am Gebäude Johannes-Kepler-Platz 3 in die Denkmalliste und Maßnahmen zu
dessen Schutz vor dem weiteren Verfall zu veranlassen.
Frau Hüneke stellt den GO-Antrag auf Überweisung in den
Kulturausschuss und bittet um Abstimmung.
Da der
GO-Antrag von Frau Hüneke der weitergehende ist, erfolgt diese Abstimmung
zuerst: mit 2
Enthaltungen - Zustimmung.