08.05.2007 - 4 Bebauungsplan Nr. 8 Griebnitzsee, Abwägung und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 08.05.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Die
Behandlung des TOP’s B-Plan 45 erfolgt gemeinsam mit dem TOP B-Plan 8.
Herr
Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) bringt die Vorlage ein.
Er
informiert u.a. darüber, dass zur durchgeführten öffentlichen Auslegung mehr
als 1300 Stellungnahmen von Bürgern zum Bebauungsplan abgegeben worden seien.
Eine große öffentliche Aufmerksamkeit sei daraus ableitbar.
Der
überwiegende Teil der Öffentlichkeit legte die Gewichtung auf
-
den
Erhalt des Uferweges für Fußgänger und Radfahrer
-
den
Zugang zum Wasser und freie Betretbarkeit der Uferflächen
-
keine
Bebauung der Uferflächen.
Seitens
der betroffenen Grundstückseigentümer wurde hingegen Wert gelegt auf Aspekte,
wie
-
keine
öffentliche Durchwegung und wenn, dann nur für Fußgänger und zeitlich
beschränkt (nächtliche Schließung)
-
keine
öffentliche Nutzung der Uferflächen (nicht zu große Beeinträchtigung von Stegen
und Bootshäusern).
Herr
Goetzmann macht zusätzlich auf redaktionelle Korrekturbedarfe aufmerksam:
Auf Seite 4 der Kurzeinführung zur
Beschlussvorlage sind folgende Änderungen erforderlich:
3. Absatz, Überschrift: Anlage 3
wird geändert in Anlage 2
5. Absatz, Überschrift: Anlage 4
wird geändert in Anlage 3
5. Absatz, 2. Zeile: „insgesamt 51
Punkten“ wird geändert in „insgesamt 63
Punkten“
5. Absatz, 3. Zeile: „30
zeichnerische“ wird geändert in „37
zeichnerische“
5. Absatz, 3. Zeile: „21 textliche“
wird geändert in „26 textliche“
Ein
Austauschblatt für die Sitzung der STVV wird vorbereitet.
Herr
Goetzmann geht auf einige vorgesehene Änderungen speziell ein und beantwortet
Rückfragen der Teilnehmer, so u.a. zu
-
Anzahl
der Bootshäuser und Stege
-
Höhe
der Bootshäuser
-
Finanzielle
Auswirkungen – Ankauf der Grundstücke
Auf
Nachfrage führt er aus, dass eine Abkehr zum jetzigen Zeitpunkt vom Prinzip der
Zulässigkeit von Bootshäusern und Stegen, wenn deren vormaliger Bestand
nachgewiesen wird, unkalkulierbare Risiken für den weiteren Verfahrensablauf
zur Folge hätte.
Herr
Jäkel stellt folgenden Änderungsantrag:
„Die 10.
Änderung im B-Plan „Verzicht auf Stichweg zwischen Karl-Marx-Str. 21 und 22“
ist zu entfernen.
Unter
Bezugnahme auf den Änderungsantrag von Herrn Jäkel geht Herr Goetzmann auf die
Historie und die gegenwärtige Situation ein. Die Notwendigkeit für eine
Durchwegung an dieser Stelle wird nicht gesehen.
Von
mehreren Mitgliedern wird die besondere Situation bei restituierten
Grundstücken angesprochen. Herr Dr. Seidel wirbt dafür, den Kompromiss
„vertragliche Sicherung des Uferweges bei Verzicht auf den Stichweg“ zu
unterstützen.
Herr
Lehmann schließt sich den Ausführungen an, da es 500 bzw. 600 m weiter bereits
Durchwegungen gäbe und dies ausreichend sei.
Frau
Hüneke wünscht eine zweite Lesung, um zwischenzeitlich in der Fraktion beraten
zu können.
Der
Vorsitzende spricht sich dafür aus, in diesem besonderen Fall einer Vertagung
sofort zuzustimmen und nicht per Mehrheitsentscheidung zu verfahren.
Die TOP’e
werden auf die Sitzung am 22.5.07 vertagt.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ entsprechend Anlage 1A und 1B entschieden.
2. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 2 geändert.
3. Der Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlagen 5 und 6).
4. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden. (s. Anlagen 3 und 4).