24.05.2007 - 8 Unterschutzstellung eines historischen Naturden...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Datum:
- Do., 24.05.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Grittner bringt den Antrag ein und gibt anhand von
Folien Erläuterungen dazu. Des weiteren weist er auf das entsprechende
historische Material hin.
Er schlägt folgende Änderung vor:
Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der zuständigen Landesbehörde für das
historisch bedeutende Lindenrondell auf dem Hasselberg, Ortsteil
Marquardt, die Anerkennung als
Gartendenkmal zu beantragen.
Herr Lehmann bittet, den Antrag in den SB-Ausschuss zu überweisen und diesen darüber
befinden zu lassen.
Herr Ernst erklärt, dass der § 23 Abs. 1 des Brandenburgischen
Naturschutzgesetzes die Voraussetzungen für den Schutzstatus für Bäume regelt.
Die Untere Naturschutzbehörde ist der Ansicht, dass im vorliegenden
Fall der besondere Schutz als sog. Gartendenkmal gegeben werden sollte.
Frau Kirchner weist darauf hin, dass
der Antrag nicht durch die StVV in den SB-Ausschuss überwiesen wurde.
Herr Wahl erklärt, dass die Bedeutung der Linden eher aus der
Historie heraus besteht und diese somit eine Anerkennung als Gartendenkmal
erhalten sollten. Er weist darauf hin, dass Naturdenkmale in erster Linie
Schöpfungen der Natur sind.