24.05.2007 - 8 Unterschutzstellung eines historischen Naturden...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Grittner bringt den Antrag ein und gibt anhand von Folien Erläuterungen dazu. Des weiteren weist er auf das entsprechende historische Material hin.

Er schlägt folgende Änderung vor:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der zuständigen Landesbehörde für das historisch bedeutende Lindenrondell auf dem Hasselberg, Ortsteil Marquardt,  die Anerkennung als Gartendenkmal zu beantragen.

 

Herr Lehmann bittet, den Antrag in den SB-Ausschuss  zu überweisen und diesen darüber befinden zu lassen.

 

Herr Ernst erklärt, dass der § 23 Abs. 1 des Brandenburgischen Naturschutzgesetzes die Voraussetzungen für den Schutzstatus für Bäume regelt.

Die Untere Naturschutzbehörde ist der Ansicht, dass im vorliegenden Fall der besondere Schutz als sog. Gartendenkmal gegeben werden sollte.

 

Frau Kirchner weist darauf hin, dass der Antrag nicht durch die StVV in den SB-Ausschuss überwiesen wurde.

 

Herr Wahl erklärt, dass die Bedeutung der Linden eher aus der Historie heraus besteht und diese somit eine Anerkennung als Gartendenkmal erhalten sollten. Er weist darauf hin, dass Naturdenkmale in erster Linie Schöpfungen der Natur sind.

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Geänderter Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei der zuständigen Landesbehörde für das historisch bedeutende Lindenrondell auf dem Hasselberg, Ortsteil Marquardt,  die Anerkennung als Gartendenkmal zu beantragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               9

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

Dem geänderten Antrag wird zugestimmt.