12.06.2007 - 4.1 Verfahren bei Investitionsfragen zur Inanspruch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kümmel bringt den Antrag ein.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert aus der Beratung im Kleingartenbeirat am 29.05.2007 und stellt das Ergebnis, welches im Einvernehmen aller Teilnehmer erfolgt ist, wie folgt dar. Die fett-kursiv gedruckten Passagen sind jeweils ergänzt worden.

 

Beschlussvorschlag
– modifiziert entsprechend Beratung im Kleingartenbeirat:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Rahmen der Überarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes wird ein Verfahren festgeschrieben, welches festlegt, unter welchen verbindlichen Regelungen es bei vorliegendem gesamtstädtischen Interesse für Investoren möglich ist, eine Bebauung auf einer Fläche zu planen, die derzeit mit Kleingärten genutzt wird und für die noch kein B-Plan vorhanden ist.

Dieses Verfahren soll folgende Schritte umfassen:

  1. Feststellung des gesamtstädtischen Interesses für die Investition durch einen
    Beschluss der SVV  - noch vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
  2. Anhörung der Kleingärtner
  3. Übernahme der Kosten für die Bewertung der Kleingärten durch den Investor
  4. Übernahme der Kosten für den B-Plan durch den Investor
  5. Beschluss des B-Plans durch die SVV nach Erörterung im Kleingartenbeirat und unter Darstellung der getroffenen Lösung für die betroffenen Kleingärtner; diese müssen dabei gehört werden

Beratungen im Kleingartenbeirat:

·       vor Aufstellungsbeschluss zum Zielkonflikt

·       vor Auslegungsbeschluss zum Grundgerüst der Vereinbarung

·       vor Satzungsbeschluss zum erfolgten Abschluss der Vereinbarung

  1. Zahlung der Entschädigung und der Neuanlage der Kleingärten durch den Investor

Die Verfahrensregelung ist dem Kleingartenkonzept als Anhang anzufügen.

 

(Erläuterung: die fett und kursiv gedruckten Passagen sind neu).

 

Herr Kümmel übernimmt für den Antragsteller den  wie v.g. geänderten Beschlusstext.

 

Herr Jäkel bestätigt das vorgelegte Ergebnis aus der Beratung des Kleingartenbeirates und schlägt als redaktionelle Änderung vor, zusätzlich  in Ausnahmefällen  (2. Zeile des Beschlusstextes vor bei) einzufügen.

 

Herr Kümmel führt für den Antragsteller aus, dass es sich mit dem Zusatz .. bei vorliegendem gesamtstädtischen Interesse ... bereits um Ausnahmefälle handele und sieht hier keinen zusätzlichen Ergänzungsbedarf.

 

Der modifizierte Beschlusstext wird zur Abstimmung gestellt.

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Modifizierter Beschlusstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Rahmen der Überarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes wird ein Verfahren festgeschrieben, welches festlegt, unter welchen verbindlichen Regelungen es bei vorliegendem gesamtstädtischen Interesse für Investoren möglich ist, eine Bebauung auf einer Fläche zu planen, die derzeit mit Kleingärten genutzt wird und für die noch kein B-Plan vorhanden ist.

Dieses Verfahren soll folgende Schritte umfassen:

  1. Feststellung des gesamtstädtischen Interesses für die Investition durch einen
    Beschluss der SVV  - noch vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
  2. Anhörung der Kleingärtner
  3. Übernahme der Kosten für die Bewertung der Kleingärten durch den Investor
  4. Übernahme der Kosten für den B-Plan durch den Investor
  5. Beschluss des B-Plans durch die SVV nach Erörterung im Kleingartenbeirat und unter Darstellung der getroffenen Lösung für die betroffenen Kleingärtner; diese müssen dabei gehört werden

Beratungen im Kleingartenbeirat:

·       vor Aufstellungsbeschluss zum Zielkonflikt

·       vor Auslegungsbeschluss zum Grundgerüst der Vereinbarung

·       vor Satzungsbeschluss zum erfolgten Abschluss der Vereinbarung

  1. Zahlung der Entschädigung und der Neuanlage der Kleingärten durch den Investor

Die Verfahrensregelung ist dem Kleingartenkonzept als Anhang anzufügen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0