22.05.2007 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 8 Griebnitzsee, Abwägung und ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauen
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 22.05.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Die Einbringung und Diskussion
zur Vorlage ist bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt.
Herr Goetzmann (FB Stadtplanung
und Bauordnung) informiert, dass in der Vorlage in Anlage 3 unter der lfd. Nr.
19 (Begründung zur Festsetzung) ein Fehler enthalten sei; hier sei in der
rechten Spalte statt Karl-Marx-Str. 25 – Virchowstr. 25 korrekt. Die Verwaltung
wird ein Austauschblatt für die Schlussdokumentation vorbereiten.
Herr Kümmel erkundigt sich, ob
ein originalgetreuer Aufbau eines historischen Bootshauses auf historischem
Grund möglich sei.
Herr Goetzmann erläutert als
Grundregel, dass ein Bootshausstandort nur an den Stellen möglich sei, wo es
einen historisch nachgewiesenen Standort gibt. Zu berücksichtigen sei auch der
Ensemblegedanke. Auf jeden Fall sei immer eine Einzelfallprüfung notwendig;
diese würde in Abstimmung mit der Denkmalpflege und allen anderen beteiligten
Bereichen vorgenommen werden.
Restriktionen greifen z.B. dort,
wo eine originalgetreue Wiederherstellung nicht möglich sei, weil z.B. der Weg
verlagert worden ist.
Herr Kümmel bittet die
Ausführungen von Herrn Goetzmann im Protokoll festzuhalten.
Herr Jäkel erinnert an seinen bereits in der vergangenen Sitzung
gestellten Änderungsantrag:
„Die 10. Änderung im B-Plan
„Verzicht auf Stichweg zwischen Karl-Marx-Str. 21 und 22“ ist zu entfernen.“
Er bittet weiterhin dies als
Option offen zu halten und stellt seinen Antrag erneut zur Abstimmung.
Frau Hüneke informiert aus der Beratung in ihrer Fraktion zur
Thematik Wiedereinsetzung des Wegerechts. Sie beantragt folgende
Ergänzung:
unter dem Vorbehalt einer
gütlichen Einigung mit den Grundstückseigentümern.
Herr Goetzmann macht deutlich,
dass der Versuch einer gütlichen Einigung bereits durch die Verwaltung
unternommen worden sei. Eine gütliche Einigung sei nicht möglich. Eine
einvernehmliche Lösung wäre möglich mit dem Ergebnis einer Dienstbarkeit in der
öff. Nutzung in der Uferzone. Hier verweist Herr Goetzmann auch auf die
haushaltsrechtlichen Konsequenzen; die Stadt müsste dann ihr Vorkaufsrecht
ausüben.
Herr Lehmann und Herr Cornelius
erinnern an die in der letzten Sitzung dazu gegebenen Informationen und
sprechen sich gegen den Änderungswunsch von Herrn Jäkel aus.
Frau Hüneke greift die heute gegebenen
Informationen auf und hält ihren Änderungs-/Ergänzungsantrag nicht aufrecht.
Es erfolgt die Abstimmung des
Änderungsantrages von Herrn Jäkel:
„Die 10. Änderung im B-Plan
„Verzicht auf Stichweg zwischen Karl-Marx-Str. 21 und 22“ ist zu entfernen.“
Abstimmungsergebnis:
2/3/2
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ entsprechend Anlage 1A und 1B entschieden.
2. Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 2 geändert.
3. Der Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlagen 5 und 6).
4. Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden. (s. Anlagen 3 und 4)