22.05.2007 - 3.2 Bebauungsplan Nr. 8 Griebnitzsee, Abwägung und ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Einbringung und Diskussion zur Vorlage ist bereits in der vergangenen Sitzung erfolgt.

 

Herr Goetzmann (FB Stadtplanung und Bauordnung) informiert, dass in der Vorlage in Anlage 3 unter der lfd. Nr. 19 (Begründung zur Festsetzung) ein Fehler enthalten sei; hier sei in der rechten Spalte statt Karl-Marx-Str. 25 – Virchowstr. 25 korrekt. Die Verwaltung wird ein Austauschblatt für die Schlussdokumentation vorbereiten.

 

Herr Kümmel erkundigt sich, ob ein originalgetreuer Aufbau eines historischen Bootshauses auf historischem Grund möglich sei.

 

Herr Goetzmann erläutert als Grundregel, dass ein Bootshausstandort nur an den Stellen möglich sei, wo es einen historisch nachgewiesenen Standort gibt. Zu berücksichtigen sei auch der Ensemblegedanke. Auf jeden Fall sei immer eine Einzelfallprüfung notwendig; diese würde in Abstimmung mit der Denkmalpflege und allen anderen beteiligten Bereichen vorgenommen werden.

Restriktionen greifen z.B. dort, wo eine originalgetreue Wiederherstellung nicht möglich sei, weil z.B. der Weg verlagert worden ist.

 

Herr Kümmel bittet die Ausführungen von Herrn Goetzmann im Protokoll festzuhalten.

 

Herr Jäkel erinnert an seinen bereits in der vergangenen Sitzung gestellten Änderungsantrag:

„Die 10. Änderung im B-Plan „Verzicht auf Stichweg zwischen Karl-Marx-Str. 21 und 22“ ist zu entfernen.“

Er bittet weiterhin dies als Option offen zu halten und stellt seinen Antrag erneut zur Abstimmung.

 

Frau Hüneke informiert aus der Beratung in ihrer Fraktion zur Thematik Wiedereinsetzung des Wegerechts. Sie beantragt folgende Ergänzung:

unter dem Vorbehalt einer gütlichen Einigung mit den Grundstückseigentümern.

 

Herr Goetzmann macht deutlich, dass der Versuch einer gütlichen Einigung bereits durch die Verwaltung unternommen worden sei. Eine gütliche Einigung sei nicht möglich. Eine einvernehmliche Lösung wäre möglich mit dem Ergebnis einer Dienstbarkeit in der öff. Nutzung in der Uferzone. Hier verweist Herr Goetzmann auch auf die haushaltsrechtlichen Konsequenzen; die Stadt müsste dann ihr Vorkaufsrecht ausüben.

 

Herr Lehmann und Herr Cornelius erinnern an die in der letzten Sitzung dazu gegebenen Informationen und sprechen sich gegen den Änderungswunsch von Herrn Jäkel aus.

 

Frau Hüneke greift die heute gegebenen Informationen auf und hält ihren Änderungs-/Ergänzungsantrag nicht aufrecht.

 

Es erfolgt die Abstimmung des Änderungsantrages von Herrn Jäkel:

„Die 10. Änderung im B-Plan „Verzicht auf Stichweg zwischen Karl-Marx-Str. 21 und 22“ ist zu entfernen.“

Abstimmungsergebnis: 2/3/2

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit und eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ entsprechend Anlage 1A und 1B entschieden.

 

2.      Der Geltungsbereich wird gemäß Anlage 2 geändert.

 

3.      Der Bebauungsplan Nr. 8 „Griebnitzsee“ ist gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen (s. Anlagen 5 und 6).

 

4.      Während der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan können gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen vorgebracht werden. (s. Anlagen 3 und 4)

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               7

Ablehnung:                  0

Stimmenthaltung:       0

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Anlagen zur Vorlage