07.11.2001 - 5.15 Beschluss zur Änderung des Geltungsbereiches fü...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung erfolgt durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 01/SVV/0824 in die Ausschüsse für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen sowie für Recht, Sicherheit, Ordnung und Umweltschutz wird

 

einstimmig angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

 1.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 21 wird entsprechend der folgenden Beschreibung geändert:      

Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet in den folgenden Grenzen:        

Im Norden: südlicher Fahrbahnrand der Großbeerenstraße (Flurstück 107);

Im Osten: östliche Grenze der Flurstücke 15/1 und 27/3 (Flur 8) sowie 1/6 (Flur 9); östliche und südliche Grenze des Flurstücks 1/5 (Flur 9); östliche Grenze der Flurstücke 1/4 und 5/2 (Flur 9) und deren gedachte Verlängerung nach Süden bis zur südlichen Grenze des Flurstücks  5/10 (Flur 9);        

Im Süden: südliche und westliche Grenze des Flurstücks 5/10 (Flur 9)        

Im Westen: östliche Grenze des Flurstücks 109/2 (Flur 10) und deren gedachte nördliche Verlängerung bis zur nördlichen Grenze des Flurstücks 109/1, westliche Grenze der Flurstücke  204/10, 204/6, 216 und 217 (Flur 10); südliche Grenze der Flurstücke 216 und 217 (Flur 10); westliche und südliche Grenze des Flurstücks 218 (Flur 10) nach Osten bis an die Grenze zum Flurstück 27/3 (Flur 8), westliche Grenze des Flurstücks 27/3 (Flur 8); westliche Grenze der Flurstücke 1/4 und 5/2 (Flur 9); südliche Grenze des Flurstücks 5/2 (nördliche Geltungsbereichsgrenze des B-Plans Nr. 70) bis an die östliche Grenze des B-Planes Nr. 70.       

Die Abgrenzung ist im beigefügten Planausschnitt (sh. Originalvorlage) dargestellt.

 

 

2.

Das Abwägungsergebnis der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der

Trägerbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 und 4 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 21

wird gebilligt.

 

3.   

Der Bebauungsplanentwurf Nr. 21  wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

           

 

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=4051&selfaction=print