07.11.2001 - 5.16 Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße.

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Begründung erfolgt durch die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bauen Frau Dr. v. Kuick-Frenz mit der Empfehlung der Überweisung der o. g. DS in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Dr. Seidel, Fraktion SPD, beantragt:

 

Überweisung in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen.

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 01/SVV/0826 in den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen wird

 

einstimmig angenommen.

 

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Beschlusstext:

 

 

1.

 Die Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße (s. Anlagen 1 und 2) soll als  insbesondere mit den Vertretern der Denkmalpflege abgestimmte planerische Grundlage für die Weiterbearbeitung der Bebauungsplanung im  Plangebiet dienen.

 

2.

Sie soll jedoch den Entscheidungen nicht vorgreifen, die durch die Stadtverordnetenversammlung im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 34 "Katharinenholzstraße" im weiteren Verfahren noch getroffen werden müssen und ersetzt ebenfalls nicht die Entscheidungen der Verwaltung im Baugenehmigungsverfahren.

 

3.

Vor der Übernahme der Ergebnisse der Rahmenkonzeption Bornstedt/Katharinenholzstraße in die Bebauungsplanung ist die Rahmenkonzeption einer Bürgerbeteiligung zuzuführen. Die Auswertung dieser Bürgerbeteiligung ist dem Fachausschuss vorzulegen.