12.06.2007 - 3.2 Entscheidung über die Abwägung der Beteiligung ...

Beschluss:
vertagt
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Der Vorsitzende informiert, dass zur Koordinierung des Zeitablaufes des B-Plan- und des Planfeststellungsverfahrens in der kommenden Woche ein Gespräch beim Land stattfinden wird. In Abstimmung mit der Verwaltung schlägt er deshalb vor, die DS heute nur in erster Lesung zu behandeln. Gegebenfalls kann in der nächsten Sitzung so auf das Ergebnis des Abstimmungsgespräches Bezug genommen werden. Zur vorgeschlagenen Verfahrensweise erfolgt kein Widerspruch.

 

Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt die Vorlage ein.

 

Herr Tschepe (Planergemeinschaft) stellt die Abwägungsergebnisse vor.

 

Herr Jäkel erinnert an die Maßgabe der Stadtverordnetenversammlung zur Festsetzung einer fußläufigen Durchwegung und erkundigt sich, welche textlichen und zeichnerischen Festsetzungen hier getroffen worden sind.

 

Herr Tschepe teilt mit, dass bisher keine Festsetzung vorgenommen worden sei, da sich das Land als Bauherr vehement dagegen aussprechen würde.

 

Rückfragen/Hinweise der Teilnehmer erfolgen u.a. zu

-          den verkehrlichen Maßnahmen

-          Ausgleichsmaßnahmen

-          Raumprogramm

-          Traufhöhe der Attika.

 

Frau Hüneke und Herr Jäkel behalten sich vor, Änderungsantrage in der nächsten Sitzung einzubringen.

 

Dr. Seidel macht deutlich, dass bei der eindeutigen Positionierung des Investors Land Brandenburg die Abwägungsfreiheit nicht beliebig groß sei und er nichts sehen könne, was aus baurechtlichen Gründen gegen den vorliegenden Abwägungsentwurf sprechen würde.

 

Die 2. Lesung erfolgt in der Sitzung am 26.6.2007.

 

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Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß §1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden an der Bauleitplanung für den Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“ entschieden (s. Anlage 2).

 

2.      Der Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

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Anlagen zur Vorlage