12.06.2007 - 3.2 Entscheidung über die Abwägung der Beteiligung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 12.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- vertagt
Der Vorsitzende informiert, dass
zur Koordinierung des Zeitablaufes des B-Plan- und des
Planfeststellungsverfahrens in der kommenden Woche ein Gespräch beim Land
stattfinden wird. In Abstimmung mit der Verwaltung schlägt er deshalb vor, die
DS heute nur in erster Lesung zu behandeln. Gegebenfalls kann in der nächsten
Sitzung so auf das Ergebnis des Abstimmungsgespräches Bezug genommen werden.
Zur vorgeschlagenen Verfahrensweise erfolgt kein Widerspruch.
Frau Dr. von Kuick-Frenz bringt
die Vorlage ein.
Herr
Tschepe (Planergemeinschaft) stellt die Abwägungsergebnisse vor.
Herr
Jäkel erinnert an die Maßgabe der Stadtverordnetenversammlung zur Festsetzung
einer fußläufigen Durchwegung und erkundigt sich, welche textlichen und
zeichnerischen Festsetzungen hier getroffen worden sind.
Herr
Tschepe teilt mit, dass bisher keine Festsetzung vorgenommen worden sei, da
sich das Land als Bauherr vehement dagegen aussprechen würde.
Rückfragen/Hinweise
der Teilnehmer erfolgen u.a. zu
-
den
verkehrlichen Maßnahmen
-
Ausgleichsmaßnahmen
-
Raumprogramm
-
Traufhöhe
der Attika.
Frau
Hüneke und Herr Jäkel behalten sich vor, Änderungsantrage in der nächsten
Sitzung einzubringen.
Dr.
Seidel macht deutlich, dass bei der eindeutigen Positionierung des Investors
Land Brandenburg die Abwägungsfreiheit nicht beliebig groß sei und er nichts
sehen könne, was aus baurechtlichen Gründen gegen den vorliegenden
Abwägungsentwurf sprechen würde.
Die 2.
Lesung erfolgt in der Sitzung am 26.6.2007.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im Rahmen der Abwägung
gemäß §1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der
Behörden an der Bauleitplanung für den Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“
entschieden (s. Anlage 2).
2.
Der
Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(s. Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
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