26.06.2007 - 3.1 Satzung über die Aufhebung der Satzung über den...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Zusätze:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 26.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- vertagt
Herr Goetzmann
(Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsentwicklung) bringt die
Vorlage ein.
Herr Goetzmann trägt den aktuellen Stand zum
Bauvorhaben „Porta“ vor: Ziel ist es, einen schnellen und zielgerichteten Weg
zur Umsetzung des grundsätzlich von der SVV befürworteten Projektes
aufzuzeigen, sowie die städtebaulichen Rahmenbedingungen mit Hilfe eines
städtebaulichen Vertrages zu schaffen. Entsprechende Abstimmungen mit Porta
erfolgen bereits. Es ist vorgesehen, der SVV im September einen Entwurf des
städtebaulichen Vertrages vorzulegen, so dass hierzu von der SVV ein
entsprechender Beschluss gefasst werden kann. Die Aufhebung des VEP Nr. 12
„Freizeitpark-Drewitz“ ist der förmliche Anknüpfungspunkt; deshalb soll die
aktuelle Vorlage zurückgestellt werden, bis sie gemeinsam mit dem Vertrag
beraten werden kann.
An Hand eines Lageplanes erläutert Herr Goetzmann, dass
die Grundzüge der Bebauung der vorhergehenden Planung (Baumarkt) entsprechen.
Hinsichtlich der verkehrlichen Erschließung besteht noch Gesprächsbedarf:
Bisher sollte das Grundstück über die Gerlachstraße erschlossen werden. Porta
plant, das Grundstück über die Straße Zum Kirchsteigfeld zu erschließen. Diese
Erschließung mit Ein- und Ausfahrt kann auf Grund der zwei eng
zusammenliegenden Verkehrsknotenpunkte Nutheschnellstraße und Gerlachstraße
nicht signalisiert werden und deshalb nicht die einzige Zufahrt sein. Denkbar
erscheint die Erschließung von der Verbindungsstraße, die parallel zwischen
Nutheschnellstraße und Grundstücksgrenze verläuft – hier sollte auch die
Anbindung für die Belieferung sein, damit nicht die Stadtachse gequert werden
muss.
Auf Nachfrage von Herrn Kümmel erläutert Herr
Goetzmann, dass Pflege und Unterhaltung der Grünfläche zur Nutheschnellstraße
einschließlich der Fuß- und Radwege Porta obliegen wird.
Den Bedenken von Frau Keilholz, dass die Bebauung vom
Masterplan Drewitz hinsichtlich der Kleinteiligkeit vom bisherigen
Aufstellungsbeschluss abgeweicht und dass das Sortiment von Möbel Boss
angeboten werden würde, begegnet Herr Goetzmann damit, dass immer die
Möglichkeit bestände, die Bauleitplanung dann anzupassen, wenn sich bessere
Alternativen ergeben. So sei es logische Schlussfolgerung, den
Aufstellungsbeschluss zum B-Plan 105 zur Realisierung des Bauvorhabens
aufzuheben.
Geplant ist die Ansiedlung von Möbel Porta und Möbel
Boss, so dass damit mehrere Preissegmente angeboten werden. Der 3-geschossige
Komplex wird eine Bruttogeschossfläche von ca. 8.000 m² (Verkaufsfläche ca.
4.000 m²) und der 4-geschossige Komplex eine Bruttogeschossfläche von ca.
60.000 m² (Verkaufsfläche von ca. 45.000 m²) haben. Von Porta werden zur Zeit
800 Stellplätze avisiert. Momentan wird geklärt, wie viele Stellplätze unter
Berücksichtigung der Gestaltung der Außenanlagen und der Grundstücksbegrünung
auf dem Grundstück herstellbar sind. Voraussichtlich werden nicht 800
Stellplätze hergestellt werden können.
Auf Nachfrage erklärt Frau Dr. von Kuick-Frenz, dass Porta nicht bereit ist, die
Stellplätze in Geschossen herzustellen.
Herr Lehmann warnt vor Ansprüchen zu grundsätzlichen
Änderungen des Projektes und weist daraufhin, dass dies mit der Gefahr der Nichtentwicklung
der Brache einhergehen könnte.
Die Fraktion Die Linke unterstützt das Projekt.
Herr Dr. Seidel regt an, in der Erschließungsfrage die
Verwaltung ausdrücklich zu unterstützen, um die Qualität der Stadtachse zu
sichern. Hiergegen werden keine Einwände erhoben.
Die
Vorlage wird entsprechend dem Hinweis der Verwaltung zurückgestellt.
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Satzung über die Aufhebung der Satzung über den
Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 12 „Freizeitpark Drewitz“ in der Fassung
der Bekanntmachung vom 20. Dezember 1996 wird gemäß § 12 Abs. 6. i.V.m. § 13
und § 10 Abs. 1 BauGB beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(s. Anlage 1 und 2).
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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