21.06.2007 - 12 Kontaminierte Bahnschwellen

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Kapuste bringt den Antrag ein und begründet diesen.

 

Herr Bolze erklärt, dass der Prüfauftrag durch Verwaltungshandeln erledigt. Er informiert, dass die Verwaltung in einem Ortstermin den Zustand der Bahnschwellen überprüft hat. Aufgrund des Erhaltungszustandes der Schwellen und der Tatsache dass diese bereits mit Moos überzogen sind, kann geschlussfolgert werden, dass sie vor 2002 (dem Inkrafttreten der Altholzverordnung), damals rechtmäßig eingebaut wurden und offensichtlich nicht mehr kontaminiert sind.

Damit genießen sie „Bestandsschutz“, die Anordnung einer Beseitigung käme nur bei nachgewiesenen Gefährdungen in Betracht.

 

Herr Walter fragt, ob die Bahnschwellen noch besonders überwachungswürdig sind.

 

Herr Bolze erklärt, dass, wenn die Bahnschwellen ausgebaut würden, sie gemäß Altholzverordnung als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt werden müssen.

 

Herr Kapuste wird seiner Fraktion vorschlagen, den Antrag  in der StVV als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.

 

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