21.06.2007 - 12 Kontaminierte Bahnschwellen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 12
- Zusätze:
- Fraktion CDU
- Datum:
- Do., 21.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Herr Kapuste bringt den Antrag ein und begründet diesen.
Herr Bolze erklärt, dass der Prüfauftrag durch Verwaltungshandeln
erledigt. Er informiert, dass die Verwaltung in einem Ortstermin den Zustand
der Bahnschwellen überprüft hat. Aufgrund des Erhaltungszustandes der Schwellen
und der Tatsache dass diese bereits mit Moos überzogen sind, kann
geschlussfolgert werden, dass sie vor 2002 (dem Inkrafttreten der
Altholzverordnung), damals rechtmäßig eingebaut wurden und offensichtlich nicht
mehr kontaminiert sind.
Damit
genießen sie „Bestandsschutz“, die Anordnung einer Beseitigung käme nur bei
nachgewiesenen Gefährdungen in Betracht.
Herr Walter fragt, ob die Bahnschwellen noch besonders
überwachungswürdig sind.
Herr Bolze erklärt, dass, wenn die Bahnschwellen ausgebaut würden, sie
gemäß Altholzverordnung als besonders überwachungsbedürftiger Abfall entsorgt
werden müssen.
Herr
Kapuste wird seiner
Fraktion vorschlagen, den Antrag
in der StVV als durch Verwaltungshandeln erledigt zu erklären.