04.07.2007 - 7 Entscheidung über die Abwägung der Beteiligung ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Mit Schreiben vom 26.06.2007 hat der Oberbürgermeister folgende „Änderungen nach Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB“ mitgeteilt, die den Stadtverordneten schriftlich ausgereicht wurden:

 

1.  Zusätzliche textliche Festsetzung Nr. 1.3 mit folgendem Wortlaut:

Im Sondergebiet SO 4 werden die festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen und Anlagen mit dem Tag nach der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses „Verkehr Potsdam Mitte“ gemäß § 28 Abs. 1 PbefG sowie der Umstufung (Abstufung) der Bundesstraße 1 – Teilbereich Friedrich-Ebert-Straße – gemäß § 2 Abs. 4 FStrG zulässig.

Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (bedingtes Baurecht).

 

2.  Streichung des Hinweises Nr. 8

 

3.  Änderung der Begründung

 

Der  Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat die eingebrachte geänderte Fassung mit der zusätzlichen textlichen Festsetzung im Punkt 1.3  abgelehnt.

 

Die DS 07/SVV/0477 wird vom Oberbürgermeister Herrn Jakobs eingebracht; die o. g. Änderungen werden von ihm erläutert.

 

Anschließend erfolgen Statements der  Fraktionen DIE LINKE, CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, Die Andere innerhalb der vereinbarten Redezeit.

 

 

Ergänzungsantrag:

Die Stadtverordnete Hüneke beantragt namens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

 

Der Beschlusstext ist um einen Punkt 3 zu ergänzen:

In zahlreichen Stellungnahmen haben Potsdamerinnen und Potsdamer den Beschluss des Landtages vom Mai 2005 zum neuen Landtagsgebäude und seine Festlegungen zur äußeren Gestaltung befürwortet. Mit der Empfehlung, sie bei der Beurteilung der Entwürfe zu berücksichtigen, werden sie dem Bauherrn zur Verfügung gestellt. Die öffentliche Zugänglichkeit des Innenhofes soll gewährleistet werden.

 

Abstimmung:

Dieser Ergänzungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 10 Ja-Stimmen.

 

 

 

In seinem Redebeitrag hat der Stadtverordnete Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE vorgeschlagen, dass sich der Hauptausschuss des Landtages und der Hauptausschuss der Stadtverordnetenversammlung möglichst noch in diesem Jahr in einer gemeinsamen Beratung mit der künftigen Ausgestaltung des neuen Landtages befassen sollten

 

 

Entsprechend dem Antrag der Fraktion Die Andere ist die Behandlung der Vorlagen zum Haushalt 2007 wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Die wörtliche Wiedergabe ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Über die o. g. DS wird gemäß dem Antrag der Fraktion Die Andere namentlich abgestimmt.

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß §1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden an der Bauleitplanung für den Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“ entschieden (s. Anlage 2).

 

2.      Der Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 3).

 

 

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Abstimmungsergebnis:

(in namentlicher Abstimmung)

Zustimmung:               35

Ablehnung:                  10

Stimmenthaltungen:     3

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen