27.06.2007 - 7 Organisationsuntersuchung im Geschäftsbereich I
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS zur Erledigung
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Herr Dr. Scharfenberg bringt namens der Fraktion DIE LINKE
den Antrag ein und begründet das Anliegen u. a. mit der hohen Fluktuation in
der Führungsebene. Seine Fraktion wolle wissen, wer im Rahmen der
Dezentralisierung von Verantwortung wofür zuständig sei. Anschließend bringt
Frau Bankwitz den Änderungsantrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP mit folgendem
Wortlaut ein:
Der Hauptausschuss möge zu der von der Stadtverordnetenversammlung überwiesenen Drucksache 07/SVV/0404 beschließen:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beauftragung zur Organisationsuntersuchung des Geschäftsbereichs 1 durch ein externes Unternehmen dem Rechnungsprüfungsamt der LHP zu übertragen.
2. Das
Rechnungsprüfungsamt soll die mit dem Unternehmen abgestimmten Details der
Prüfung dem Hauptausschuss vor Durchführung der Prüfung zu Kenntnisnahme
vorlegen. Dem Rechnungsprüfungsamt wird nahe gelegt, sich bei der Bestimmung
der Details der Prüfung ins Benehmen mit dem Personalrat zu setzen.
3. Das Ergebnis der
Untersuchung wird dem Hauptausschuss vorgestellt, es sei denn, die
Stadtverordnetenversammlung entscheidet sich für ein anderes Gremium, das zur
Entgegennahme und Auswertung des Untersuchungsergebnisses bestimmt wird.
Darauf entgegnet der Oberbürgermeister, dass er es für sehr
ungewöhnlich halte, ihm bis ins Detail vorzuschreiben, wie er die
Organisationsuntersuchung durchzuführen habe - dieses Recht stehe den
Stadtverordneten nicht zu. Er werde den Antrag annehmen, aber wen er mit der
Untersuchung beauftrage, müsse ihm überlassen werden, da der Oberbürgermeister
die Verantwortung für die Organisation der Verwaltung habe.
Herr Schüler fragt nach den Effekten der bisherigen
Gutachten und
Organisa-tionsuntersuchungen und danach, ob sie das dafür ausgegebene
Geld Wert waren und Veränderungen bewirkt haben. Für ihn stelle sich die Frage,
was untersucht werden solle, worauf sich die Untersuchung richte, welchen Zweck
sie verfolge und welche Ergebnisse man erwarte. Er könne dem Antrag so nicht
zustimmen.
Frau Bankwitz meint, dass sie sich gewünscht hätte, eine
solche Untersuchung wäre nicht nötig geworden. Da es aber Kritiken bezüglich
des Geschäftsbereiches 1 gebe, sollte diese Untersuchung als vertrauensbildende
Maßnahme angesehen werden. Der Oberbürgermeister betont, dass er einer externe
Untersuchung zustimmen werde, den Auftrag, wer dies intern begleite, entscheide
jedoch er selbst. Das Rechnungsprüfungsamt habe andere Aufgaben und so fühle er
sich an einen Beschluss dieser Art nicht gebunden. Auf Nachfrage bestätigt Herr
Dr. Scharfenberg, dass der Änderungsantrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP
übernommen werde.
Herr Schubert meint, dass auch er das Anliegen nicht als
Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes sehe und schlägt vor, dass Herr Erdmann zu
seinem Aufgabenbereich Stellung nimmt, um das zu verdeutlichen. Herr Schüler
betont nochmals, dass ihn das Ziel der Untersuchung interessiere und die Frage,
was dabei herauskommen soll.
Herr
Dr. Scharfenberg schlägt vor, dass der Oberbürgermeister die Zusage gibt, ein
externes Gutachten zu beauftragen und den Ausschreibungstext dafür dem
Hauptausschuss vorzulegen. Damit sei dem Anliegen und somit auch der
Änderungsantrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP Rechnung getragen. Dem stimmt
Frau Bankwitz zu.
Der Hauptausschuss beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Geschäftsbereich
I eine Organisationsuntersuchung durch ein externes Unternehmen durchführen
zu lassen. Die Ausschreibung dafür ist dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu
geben.
Schwerpunkt dabei soll die Klärung der
Kompetenzen/Verantwortlichkeiten der jeweiligen Führungskräfte sein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
26,5 kB
|