27.06.2007 - 7 Organisationsuntersuchung im Geschäftsbereich I

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Dr. Scharfenberg bringt namens der Fraktion DIE LINKE den Antrag ein und begründet das Anliegen u. a. mit der hohen Fluktuation in der Führungsebene. Seine Fraktion wolle wissen, wer im Rahmen der Dezentralisierung von Verantwortung wofür zuständig sei. Anschließend bringt Frau Bankwitz den Änderungsantrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP mit folgendem Wortlaut ein:

 

Der Hauptausschuss möge zu der von der Stadtverordnetenversammlung überwiesenen Drucksache 07/SVV/0404 beschließen:

 

1.     Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Beauftragung zur Organisationsuntersuchung des Geschäftsbereichs 1 durch ein externes Unternehmen dem Rechnungsprüfungsamt der LHP zu übertragen.

 

2.     Das Rechnungsprüfungsamt soll die mit dem Unternehmen abgestimmten Details der Prüfung dem Hauptausschuss vor Durchführung der Prüfung zu Kenntnisnahme vorlegen. Dem Rechnungsprüfungsamt wird nahe gelegt, sich bei der Bestimmung der Details der Prüfung ins Benehmen mit dem Personalrat zu setzen.

 

3.     Das Ergebnis der Untersuchung wird dem Hauptausschuss vorgestellt, es sei denn, die Stadtverordnetenversammlung entscheidet sich für ein anderes Gremium, das zur Entgegennahme und Auswertung des Untersuchungsergebnisses bestimmt wird.

 

Darauf entgegnet der Oberbürgermeister, dass er es für sehr ungewöhnlich halte, ihm bis ins Detail vorzuschreiben, wie er die Organisationsuntersuchung durchzuführen habe - dieses Recht stehe den Stadtverordneten nicht zu. Er werde den Antrag annehmen, aber wen er mit der Untersuchung beauftrage, müsse ihm überlassen werden, da der Oberbürgermeister die Verantwortung für die Organisation der Verwaltung habe.

Herr Schüler fragt nach den Effekten der bisherigen Gutachten und  Organisa-tionsuntersuchungen und danach, ob sie das dafür ausgegebene Geld Wert waren und Veränderungen bewirkt haben. Für ihn stelle sich die Frage, was untersucht werden solle, worauf sich die Untersuchung richte, welchen Zweck sie verfolge und welche Ergebnisse man erwarte. Er könne dem Antrag so nicht zustimmen.

 

Frau Bankwitz meint, dass sie sich gewünscht hätte, eine solche Untersuchung wäre nicht nötig geworden. Da es aber Kritiken bezüglich des Geschäftsbereiches 1 gebe, sollte diese Untersuchung als vertrauensbildende Maßnahme angesehen werden. Der Oberbürgermeister betont, dass er einer externe Untersuchung zustimmen werde, den Auftrag, wer dies intern begleite, entscheide jedoch er selbst. Das Rechnungsprüfungsamt habe andere Aufgaben und so fühle er sich an einen Beschluss dieser Art nicht gebunden. Auf Nachfrage bestätigt Herr Dr. Scharfenberg, dass der Änderungsantrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP übernommen werde.

 

Herr Schubert meint, dass auch er das Anliegen nicht als Aufgabe des Rechnungsprüfungsamtes sehe und schlägt vor, dass Herr Erdmann zu seinem Aufgabenbereich Stellung nimmt, um das zu verdeutlichen. Herr Schüler betont nochmals, dass ihn das Ziel der Untersuchung interessiere und die Frage, was dabei herauskommen soll.

 

Herr Dr. Scharfenberg schlägt vor, dass der Oberbürgermeister die Zusage gibt, ein externes Gutachten zu beauftragen und den Ausschreibungstext dafür dem Hauptausschuss vorzulegen. Damit sei dem Anliegen und somit auch der Änderungsantrag der Fraktion BürgerBündnis/FDP Rechnung getragen. Dem stimmt Frau Bankwitz zu.

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Geschäftsbereich I eine Organisationsuntersuchung durch ein externes Unternehmen durchführen zu lassen. Die Ausschreibung dafür ist dem Hauptausschuss zur Kenntnis zu geben.

Schwerpunkt dabei soll die Klärung der Kompetenzen/Verantwortlichkeiten der jeweiligen Führungskräfte sein.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:               13

Ablehnung:                    2

Stimmenthaltung:         1

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Anlagen

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