27.06.2007 - 9 Fach- und Leistungskunde zur Verhinderung von N...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Dieser Antrag wurde von der Stadtverordnetenversammlung an den Hauptausschuss zur Erledigung überwiesen einschließlich des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE mit folgenden Wortlaut:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Überprüfung der Verträge mit Serviceunternehmen zu veranlassen.

Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt ihre Möglichkeiten durch eine Präzisierung im Punkt Fach- und Leistungskunde ausschöpft.

Zu diesem Zweck sollen Aufträge der Stadt nur noch an Unternehmen vergeben werden, die:

 

1. IHK-zertifiziertes Personal einsetzen;

Bereits eingestelltes Nicht-IHK-zertifiziertes Personal ist von  den Firmen mit einer entsprechenden Zertifizierung auszustatten.

2. Qualitäts- vor Quantitätsstandards setzen,

3. Tariflöhne zahlen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Schaffung eines Tariftreuegesetzes für das Land Brandenburg aus.

 

Nach dem letzten Satz wird angefügt:

Aus dem Prüfergebnis sind verbindliche Schlussfolgerungen für die städtischen Unternehmen in die „Leitlinien guter Unternehmensführung“ (Public Corporate Governance Kodex - DS 06/SVV/0650) aufzunehmen.

 

Eingangs präzisiert Herr Schubert den 1. Satz des Antrages der Fraktion SPD in dem gestrichen wird „... , ob eine Anpassung der Verträge mit Serviceunter-nehmen nötig ist, um durch...“. Dafür wird das Wort „...wie...“ und nach „erreichen“ „ ...ist...“ eingefügt. Der Termin der Prüfung wird von September in „Oktober“ geändert. Der letzte Satz des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE wird übernommen.

Herr Dr. Scharfenberg plädiert dafür, den Antrag als Impuls zu nutzen und sich das Tariftreuegesetz in Erinnerung zu rufen, welches für das Land Brandenburg „anstehe“. Es gehe um mehr Verbindlichkeit und deshalb sei der Vorschlag akzeptabel. Herr Schüler meint, er sei sich über die Auswirkungen einer solchen Entscheidung auf Firmen und ihre Beschäftigungspolitik nicht im Klaren. Wenn geprüft werde, dann die Wirkung der Maßnahme. Herr Heinzel fragt nach, was für den Antragsteller „Serviceunternehmen“ seien und wie es sich mit dem Einsatz IHK-zertifizierten Personals verhalte. Ansonsten meine er, sei der Antrag nichtssagend. Herr Schubert verweist auf die neue Textfassung des Antrages, in dem beide Punkte nicht enthalten seien.

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, wie eine Präzisierung der Fach- und Leistungskunde zu erreichen ist, dass die Stadt ihre Möglichkeiten ausschöpft, um durch den Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern Niedriglöhne am Existenzminimum zu verhindern. Dabei sollen insbesondere die Verträge mit Reinigungsfirmen sowie Wach- und Schließgesellschaften überprüft werden.

 

Dabei sollen auch die Verträge der städtischen Gesellschaften geprüft werden.

 

Ein Ergebnis der Prüfung ist der  StVV im Oktober vorzulegen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Schaffung eines Tariftreuegesetzes für das Land Brandenburg aus.

 

Aus dem Prüfergebnis sind verbindliche Schlussfolgerungen für die städtischen Unternehmen in die „Leitlinien guter Unternehmensführung“ (Public Corporate Governance Kodex – DS 06/SVV/0650) aufzunehmen.

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei zahlreichen Stimmenthaltungen.

 

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Anlagen