27.06.2007 - 9 Fach- und Leistungskunde zur Verhinderung von N...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 9
- Zusätze:
- Fraktion SPD zur Erledigung mit Äa der Fraktion DIE LINKE. PDS
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mi., 27.06.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Dieser Antrag wurde von der
Stadtverordnetenversammlung an den Hauptausschuss zur Erledigung überwiesen
einschließlich des Änderungsantrags der Fraktion DIE LINKE mit folgenden
Wortlaut:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Überprüfung der
Verträge mit Serviceunternehmen zu veranlassen.
Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt ihre
Möglichkeiten durch eine Präzisierung im Punkt Fach- und Leistungskunde
ausschöpft.
Zu diesem Zweck sollen Aufträge der Stadt nur noch an
Unternehmen vergeben werden, die:
1. IHK-zertifiziertes Personal
einsetzen;
Bereits eingestelltes Nicht-IHK-zertifiziertes Personal ist von den Firmen mit einer entsprechenden Zertifizierung auszustatten.
2. Qualitäts- vor
Quantitätsstandards setzen,
3. Tariflöhne zahlen.
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die
Schaffung eines Tariftreuegesetzes für das Land Brandenburg aus.
Nach dem letzten Satz wird angefügt:
Aus dem Prüfergebnis sind verbindliche Schlussfolgerungen
für die städtischen Unternehmen in die „Leitlinien guter Unternehmensführung“
(Public Corporate Governance Kodex - DS 06/SVV/0650) aufzunehmen.
Eingangs präzisiert Herr Schubert
den 1. Satz des Antrages der Fraktion SPD in dem gestrichen wird „... , ob eine
Anpassung der Verträge mit Serviceunter-nehmen nötig ist, um durch...“. Dafür
wird das Wort „...wie...“ und nach „erreichen“ „ ...ist...“ eingefügt. Der
Termin der Prüfung wird von September in „Oktober“ geändert. Der letzte Satz
des Änderungsantrages der Fraktion DIE LINKE wird übernommen.
Herr
Dr. Scharfenberg plädiert dafür, den Antrag als Impuls zu nutzen und sich das
Tariftreuegesetz in Erinnerung zu rufen, welches für das Land Brandenburg
„anstehe“. Es gehe um mehr Verbindlichkeit und deshalb sei der Vorschlag
akzeptabel. Herr Schüler meint, er sei sich über die Auswirkungen einer solchen
Entscheidung auf Firmen und ihre Beschäftigungspolitik nicht im Klaren. Wenn
geprüft werde, dann die Wirkung der Maßnahme. Herr Heinzel fragt nach,
was für den Antragsteller „Serviceunternehmen“ seien und wie es sich mit dem
Einsatz IHK-zertifizierten Personals verhalte. Ansonsten meine er, sei der
Antrag nichtssagend. Herr Schubert verweist auf die neue Textfassung des
Antrages, in dem beide Punkte nicht enthalten seien.
Der Hauptausschuss beschließt:
Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu
prüfen, wie eine Präzisierung der Fach- und Leistungskunde zu erreichen ist,
dass die Stadt ihre Möglichkeiten ausschöpft, um durch den Einsatz von
qualifizierten Mitarbeitern Niedriglöhne am Existenzminimum zu verhindern.
Dabei sollen insbesondere die Verträge mit Reinigungsfirmen sowie Wach- und
Schließgesellschaften überprüft werden.
Dabei sollen auch die Verträge der städtischen
Gesellschaften geprüft werden.
Ein Ergebnis der Prüfung ist der StVV im Oktober vorzulegen.
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für
die Schaffung eines Tariftreuegesetzes für das Land Brandenburg aus.
Aus dem Prüfergebnis sind verbindliche
Schlussfolgerungen für die städtischen Unternehmen in die „Leitlinien guter
Unternehmensführung“ (Public Corporate Governance Kodex – DS 06/SVV/0650)
aufzunehmen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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28 kB
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