26.06.2007 - 3.3 Entscheidung über die Abwägung der Beteiligung ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 26.06.2007
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB Stadterneuerung und Denkmalpflege
- Beschluss:
- abgelehnt
Frau
Dr. von Kuick-Frenz bringt die Vorlage sowie folgende Änderung ein:
In
den Bebauungsplan wird eine textliche Festsetzung mit der NR. 1.3 und folgendem
Wortlaut eingefügt:
Im
Sondergebiet SO 4 werden die festgesetzten baulichen und sonstigen Nutzungen
und Anlagen mit dem Tag nach der Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses
„Verkehr Potsdam Mitte“ gemäß § 28 Abs. 1 PbefG sowie der Umstufung (Abstufung)
der Bundesstraße 1 – Teilbereich Friedrich-Ebert-Str. - gemäß § 2 Abs. 4 FStrG
zulässig.“ Rechtsgrundlage ist § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (bedingtes
Baurecht).
Herr
Klosa erläutert, dass das Einfügen der textlichen Festsetzung zur
Harmonisierung der Abläufe erforderlich ist, denn bereits in DDR-Zeiten wurde
für o.g. Bereich eine TRAM-Trasse in einem Verfahren geplant. Somit würden mit
Beschluss des Bebauungsplanes SAN-P 10 zwei kollidierende Planungen zweier
Träger vorliegen; die Kollision wird erst durch die ausstehende
Planfeststellung und Umstufung aufgelöst. Die Aufnahme der „bedingten
Festsetzung“ überbrückt diese Zwischenzeit und vermeidet so ein rechtliches
Risiko für den Bebauungsplan.
Änderungsantrag Fraktion Grüne/B90
Der Beschlussvorschlag wird um einen Punkt 3 ergänzt:
3. Dem
Bauherrn wird nachdrücklich nahe gelegt, die zahlreichen Stellungnahmen aus der
Bevölkerung zugunsten einer größeren Annäherung an die historische Fassade und
die Maßverhältnisse des ehemaligen Potsdamer Stadtschlosses in die Bewertung
der zu erwartenden Entwürfe für das neue Landtagsgebäude einzubeziehen und bei
der Entscheidung zu berücksichtigen.
Herr Dr. Schlomm hält den Änderungsantrag für nicht
notwendig. Für ihn ist neben dem Zugang über das Fortuna-Portal ein weiter Zu- und
Ausgang für die Belebung der unteren Etage und die Erlebbarkeit des Innenhofes
erforderlich.
Dem stimmt Herr Jäkel inhaltlich zu.
Änderungsantrag Fraktion Die Linke:
Der Beschluss wird um einen Punkt 4 ergänzt:
4. Als ergänzende Festsetzung zum B-Plan ist eine Durchwegung des Hofes in der Verbindung von der Humboldtstraße zur Friedrich-Ebert-Straße für Fußgänger und Radfahrer aufzunehmen. Die Querung ist im weiteren Verfahren zu realisieren.
Änderungsantrag Dr. Seidel zum Änderungsantrag Grüne/B90:
Die
Formulierung möge geändert werden in:
3. Beim
Bauherrn wird nachdrücklich dafür geworben, die zahlreichen Stellungnahmen aus
der Bevölkerung zugunsten einer Annäherung an die Fassade und die Maßverhältnisse
des ehemaligen Potsdamer Stadtschlosses bei der Bewertung der Entwürfe für das
neue Landtagsgebäude zu berücksichtigen.
Frau Hüneke übernimmt die Formulierung für die Fraktion
Grüne/B90 an.
Frau
Keilholz weist daraufhin, dass 124 Beteiligungen im Auslegungsverfahren weit
hinter der Beteiligtenanzahl der Umfrage zurückbleiben und stellt die Frage
nach der Notwendigkeit der entsprechenden Änderungsanträge. Wichtiger ist die
Frage der zukünftigen Nutzung, gerade in Hinblick auf einen gemeinsamen Landtag
Berlin-Brandenburg.
Abstimmungsergebnis modifizierter Änderungsantrag der
Fraktion Grüne/B90 (Punkt 3)
Zustimmung: 3
Ablehnung: 3
Stimmenthaltung: 3
Abstimmungsergebnis Änderungsantrag der Fraktion Die Linke
(Punkt4)
Zustimmung: 3
Ablehnung: 5
Stimmenthaltung: 1
Damit hat
keine der beantragten Änderungen eine Mehrheit gefunden.
Beschlusstext:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1.
Im Rahmen der Abwägung
gemäß §1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der
Behörden an der Bauleitplanung für den Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“
entschieden (s. Anlage 2).
2.
Der
Bebauungsplan SAN-P 10 „Landtagsneubau“ wird in der vorliegenden Fassung gemäß
§ 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt
(s. Anlage 3).
Anlagen zur Vorlage
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