05.09.2007 - 4.2 Verfahren bei Investitionsfragen zur Inanspruch...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss Stadtplanung und Bauen  hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Schüler, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, beantragt  die Rücküberweisung in den Ausschuss für Stadtplanung und Bauen.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 1 Ja-Stimme.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Im Rahmen der Überarbeitung des Kleingartenentwicklungskonzeptes wird ein Verfahren festgeschrieben, welches festlegt, unter welchen verbindlichen Regelungen es bei vorliegendem gesamtstädtischen Interesse für Investoren möglich ist, eine Bebauung auf einer Fläche zu planen, die derzeit mit Kleingärten genutzt wird und für die noch kein B-Plan vorhanden ist.

Dieses Verfahren soll folgende Schritte umfassen:

  1. Feststellung des gesamtstädtischen Interesses für die Investition durch einen
    Beschluss der SVV  - noch vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan
  2. Anhörung der Kleingärtner
  3. Übernahme der Kosten für die Bewertung der Kleingärten durch den Investor
  4. Übernahme der Kosten für den B-Plan durch den Investor
  5. Beschluss des B-Plans durch die SVV nach Erörterung im Kleingartenbeirat und unter Darstellung der getroffenen Lösung für die betroffenen Kleingärtner; diese müssen dabei gehört werden

Beratungen im Kleingartenbeirat:

·       vor Aufstellungsbeschluss zum Zielkonflikt

·       vor Auslegungsbeschluss zum Grundgerüst der Vereinbarung

·       vor Satzungsbeschluss zum erfolgten Abschluss der Vereinbarung

  1. Zahlung der Entschädigung und der Neuanlage der Kleingärten durch den Investor

Die Verfahrensregelung ist dem Kleingartenkonzept als Anhang anzufügen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen