05.09.2007 - 4.3 Blindengerechte Ampelausstattung

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für  Gesundheit und Soziales hat einem geänderten Beschlusstext zugestimmt, der den Stadtverordneten mit den „Stellungnahmen der Ausschüsse“ ausgereicht wurde.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.    Ein Betrag von 20.000,- € zur Ausstattung von Ampelanlagen mit blinden- und sehbehindertengerechten Zusatzeinrichtungen wird beginnend mit dem Jahr 2007 jährlich im jeweiligen Haushalt  zweckgebunden eingestellt.

 

2.    Darüber hinaus sind bei allen Neu- und Umbauten von Ampelanlagen, wie z. B. die Kreuzung Platz der Einheit / Yorkstr. / Am Kanal im Rahmen des Ausbaus der „neuen Potsdamer Mitte“, sehbehinderten- und blindengerechte Ampelanlagen mit entsprechenden Zusatzeinrichtungen (Pilotton, Freigabeton) und optischen und taktilen Markierungen für Menschen mit Sehbehinderungen sowie mit entsprechenden Bordsteinabsenkungen für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen auszustatten.

 

3.    Die bestehende Dringlichkeitsliste vom Juni 2007 soll abgearbeitet werden. Diese wird jährlich zwischen dem Bereich 475 (Verkehrsanlagen), dem Behindertenbeauftragten und der Beratungs- und Informationsstelle für Blinde und Sehbehinderte (Sozialwerk e.V.) abgestimmt. Entsprechend veränderter Aktualitäten kann von der vorjährigen Liste in begründeten Fällen auch abgewichen werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=41066&selfaction=print