05.09.2007 - 4.14 Verkehrsvermeidende Maßnahmen in der Yorck- und...

Beschluss:
abgelehnt
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Die Ausschüsse für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft sowie für Stadtplanung und Bauen haben die Vorlage abgelehnt.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Die Stadtverordnete Kirchner, Fraktion Die Andere, beantragt die Rücküberweisung in den Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft (und analog der DS 07/SVV/0410 zu verfahren).

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit 18 Ja-Stimmen

und 19 Nein-Stimmen abgelehnt.

 

 

Nachdem der Stadtverordnete Krause, Fraktion DIE LINKE, per Geschäftsordnungsantrag die Rücküberweisung  eines Teils des Beschlussvorschlages (2. Anstrich, Vorgehensweise bezüglich der Parkplatzsituation) in den o. g. Ausschuss vorgeschlagen hat, bittet die Stadtverordnete Bankwitz, Fraktion BürgerBündnis/FDP, das Präsidium, die Zulässigkeit dieser Verfahrensweise gemäß Geschäftsordnung zu prüfen.

Im Ergebnis gibt die stellvertretende Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung Frau Knoblich bekannt, dass die vom Stadtverordneten Krause, Fraktion DIE LINKE, beantragte Vorgehensweise nicht der Geschäftsordnung entspreche. Im Übrigen werde die Problematik der Parkplätze im Zusammenhang mit der DS 07/SVV/0410 im Ausschuss für Ordnung, Umweltschutz und Landwirtschaft beraten.

 

 

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bei den weiteren Planungen sicherzustellen, dass sich die Dortu- und die Yorckstraße nicht zu einer Ausweichroute für den Verkehr entwickeln, der jetzt die Friedrich-Ebert-Straße zwischen Yorckstraße und Breiter Straße nutzt.

 

Insbesondere

 

- ist auf die zweite Linksabbiegerspur von der Breiten Straße in die Dortustraße zu 

  verzichten

 

- sind beide Parkplatzreihen in der Yorckstraße zu belassen (optische Hürde zur

  Geschwindigkeitsverminderung)

 

-  ist eine Tempo 30- Zone in der Yorckstraße einzurichten

 

- sind die geplanten Mittelinseln in der Dortustraße zu errichten.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

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