05.09.2007 - 6.6 Schlussfolgerungen aus dem Battis-Bericht

Beschluss:
abgelehnt
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE LINKE eingebracht.

Von der Fraktion DIE  LINKE wird die geheime Abstimmung der DS 07/SVV/0544 beantragt.

Nach 5 Diskussionsrednern werden die Abstimmungsscheine ausgereicht; die Abgabe der Stimmen erfolgt durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten.

Die Auszählung wird von den Stadtverordneten Nitsche und Schulze, Fraktion DIE LINKE, Blume, Fraktion SPD, sowie S. Lehmann und Paulsen, Fraktion CDU, vorgenommen.

 

Der Oberbürgermeister Herr Jakobs hat seine Befangenheit erklärt und an der Beratung und Abstimmung der DS 07/SVV/544 nicht teilgenommen.

 

Das Ergebnis der Stimmenauszählung wird nach der Behandlung des Tagesordnungspunktes 6.7 von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung bekannt gegeben.

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung rügt das Eingreifen des Oberbürgermeisters in die Vorgänge um die Villa Gericke. Dieses Eingreifen ohne eine fundierte rechtliche Prüfung durch den Oberbürgermeister hat letztlich dazu geführt, dass die Verwaltung rechtswidrig agiert hat.

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, gegenüber dem Investor der Villa Zumbaum alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die rechtswidrig erteilten Steuerbescheinigungen rückgängig zu machen und unberechtigte Baumfällungen zu sanktionieren.

 

Die Stadtverordnetenversammlung stellt fest:

Alle Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Verwaltung und insbesondere auch die Bauverwaltung bürgernah, effizient und zügig arbeiten und auf Kritik schnell und wirksam reagieren. Die Verwaltung muss so strukturiert und ausgestattet sein, dass sie diesem Anspruch anhand vergleichbarer Maßstäbe für alle gleichermaßen gerecht werden kann.

Die vom Oberbürgermeister vorgesehenen Maßnahmen bergen angesichts der in der Vergangenheit wiederholt vorgetragenen Kritik die Gefahr in sich, dass nicht mit der nötigen Konsequenz vorgegangen wird.

 

Deshalb wird der Oberbürgermeister aufgefordert:

 

-          seine Organisationshoheit nicht unter Ausschluss der Stadtverordneten und in strikter Abgrenzung zu praktizieren, sondern offen im engen Zusammenwirken und gemeinsam mit dem Hauptausschuss wahrzunehmen,

-          die Verwaltungsreform als kontinuierlichen und ergebnisorientierten Prozess in enger Zusammenarbeit mit der Stadtverordnetenversammlung zu realisieren,

-          dafür Sorge zu tragen, dass die Verantwortung innerhalb der Verwaltung dort wahrgenommen wird und wahrgenommen werden kann, wo sie angesiedelt ist,

-          dafür Sorge zu tragen, dass der Anspruch, eine höhere Qualität der Verwaltungsarbeit zu erreichen, auch die Möglichkeit einer Personalerweiterung in den sensiblen Bereich der Bauverwaltung einschließt,

-          in die geplante Clearingstelle die besten und qualifiziertesten Mitarbeiter zu entsenden,

-          den bereits im vergangenen Jahr eingerichteten Bauservice aufzuwerten und stärker zu popularisieren,

-          das einzurichtende Qualitätsmanagement transparent zu gestalten und die Stadtverordneten unmittelbar über die Ergebnisse zu informieren,

-          verbindliche Fristen für die Bearbeitung von Anträgen im Geschäftsbereich Stadtentwicklung und Bauen durchzusetzen,

-          den Leistungsvergleich zwischen den Mitarbeitern zu fördern.

 

Der Hauptausschuss ist unmittelbar, mindestens jedoch vierteljährlich, über die Umsetzung der Vorgaben dieses Beschlusses zu informieren.

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

(in geheimer Abstimmung)

Zustimmung:               17

Ablehnung:                  25

Stimmenthaltung:         2