05.09.2007 - 6.6 Schlussfolgerungen aus dem Battis-Bericht
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE
- Datum:
- Mi., 05.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- abgelehnt
Die
Vorlage wird vom Stadtverordneten Dr. Scharfenberg namens der Fraktion DIE
LINKE eingebracht.
Von
der Fraktion DIE LINKE wird die
geheime Abstimmung der DS 07/SVV/0544 beantragt.
Nach
5 Diskussionsrednern werden die Abstimmungsscheine ausgereicht; die Abgabe der
Stimmen erfolgt durch namentlichen Aufruf der Stadtverordneten.
Die Auszählung wird von den Stadtverordneten Nitsche und Schulze, Fraktion DIE LINKE, Blume, Fraktion SPD, sowie S. Lehmann und Paulsen, Fraktion CDU, vorgenommen.
Der
Oberbürgermeister Herr Jakobs hat seine Befangenheit erklärt und an der
Beratung und Abstimmung der DS 07/SVV/544 nicht teilgenommen.
Das
Ergebnis der Stimmenauszählung wird nach der Behandlung des
Tagesordnungspunktes 6.7 von der Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung
bekannt gegeben.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die
Stadtverordnetenversammlung rügt das Eingreifen des Oberbürgermeisters in die
Vorgänge um die Villa Gericke. Dieses Eingreifen ohne eine fundierte rechtliche
Prüfung durch den Oberbürgermeister hat letztlich dazu geführt, dass die
Verwaltung rechtswidrig agiert hat.
Der
Oberbürgermeister wird aufgefordert, gegenüber dem Investor der Villa Zumbaum
alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um die rechtswidrig erteilten
Steuerbescheinigungen rückgängig zu machen und unberechtigte Baumfällungen zu
sanktionieren.
Die
Stadtverordnetenversammlung stellt fest:
Alle
Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass die Verwaltung und
insbesondere auch die Bauverwaltung bürgernah, effizient und zügig arbeiten und
auf Kritik schnell und wirksam reagieren. Die Verwaltung muss so strukturiert
und ausgestattet sein, dass sie diesem Anspruch anhand vergleichbarer Maßstäbe
für alle gleichermaßen gerecht werden kann.
Die vom Oberbürgermeister vorgesehenen Maßnahmen bergen angesichts der in der Vergangenheit wiederholt vorgetragenen Kritik die Gefahr in sich, dass nicht mit der nötigen Konsequenz vorgegangen wird.
Deshalb
wird der Oberbürgermeister aufgefordert:
-
seine
Organisationshoheit nicht unter Ausschluss der Stadtverordneten und in strikter
Abgrenzung zu praktizieren, sondern offen im engen Zusammenwirken und gemeinsam
mit dem Hauptausschuss wahrzunehmen,
-
die
Verwaltungsreform als kontinuierlichen und ergebnisorientierten Prozess in
enger Zusammenarbeit mit der Stadtverordnetenversammlung zu realisieren,
-
dafür
Sorge zu tragen, dass die Verantwortung innerhalb der Verwaltung dort
wahrgenommen wird und wahrgenommen werden kann, wo sie angesiedelt ist,
-
dafür
Sorge zu tragen, dass der Anspruch, eine höhere Qualität der Verwaltungsarbeit
zu erreichen, auch die Möglichkeit einer Personalerweiterung in den sensiblen
Bereich der Bauverwaltung einschließt,
-
in die
geplante Clearingstelle die besten und qualifiziertesten Mitarbeiter zu
entsenden,
-
den
bereits im vergangenen Jahr eingerichteten Bauservice aufzuwerten und stärker
zu popularisieren,
-
das
einzurichtende Qualitätsmanagement transparent zu gestalten und die
Stadtverordneten unmittelbar über die Ergebnisse zu informieren,
-
verbindliche
Fristen für die Bearbeitung von Anträgen im Geschäftsbereich Stadtentwicklung
und Bauen durchzusetzen,
-
den
Leistungsvergleich zwischen den Mitarbeitern zu fördern.
Der
Hauptausschuss ist unmittelbar, mindestens jedoch vierteljährlich, über die
Umsetzung der Vorgaben dieses Beschlusses zu informieren.