05.09.2007 - 6.27 Mobiles Familienbüro
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.27
- Zusätze:
- Fraktion SPD
- Datum:
- Mi., 05.09.2007
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:05
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
07/SVV/0605 Mobiles Familienbüro
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion SPD
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Die
DS 07/SV/0605 wird vom Stadtverordneten Schubert namens der Fraktion SPD
eingebracht und anschließend in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales
überwiesen.
Die von der Stadtverordneten Dr. Müller, Fraktion DIE
LINKE, beantragte Überweisung ebenfalls
in den Jugendhilfeausschuss wird von der Antragstellerin übernommen.
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Einrichtung eines „Mobilen Familienbüros“ zu prüfen. Das Projekt sollte als Versuch auf ein Jahr angelegt sein. Danach sollte die Entscheidung über eine dauerhafte Einführung fallen.
Das „Mobile Familienbüro“ sollte als Info-Mobil bei Veranstaltungen von
Schulen, Kindergärten, Vereinen usw. vor Ort sein, um Bürgerinnen und Bürger zu
beraten.
Dem „Mobilen Familienbüro“ sollten folgende Aufgaben zugeordnet werden:
- Betroffene Familien erhalten
eine Erstberatung und eine Weitervermittlung.
- Alle relevanten Informationen
über allgemeine Sozialleistungen (Kindergeld,
Erziehungsgeld u.ä.) und sozialrechtliche Fragen aber auch lebensnahe
Informationen (Hilfe bei der Suche nach Kindergärten, Hortplätzen,
Pflegenotdiensten, Familienbildungs- und Erziehungsmaßnahmen) bereitgestellt. - Angebote zur Qualifizierung von
Eltern durch Elternschule, Seminare und
Bildungsveranstaltungen der VHS können dadurch besser vorgestellt werden.
Für eine Finanzierung sollte das Gespräch mit potenziellen
Sponsoren und Unterstützern (Land, Bund, VIP, Wohnungsunternehmen, Krankenkassen,
Arbeitsagentur) geführt werden.
Ferner ist die Kooperation mit den Wohlfahrtsverbänden / Kirchen zu prüfen.
Erfahrungen in anderen Kommunen haben gezeigt, dass eine
Mindestausstattung mit
einer halben qualifizierten Mitarbeiterstelle notwendig ist.